Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

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Die Gemeinde Hegenlohe, Oberamts Schorndorf, wird ermächtigt, die zum Bau 
einer Verbindungsstraße von Hegenlohe durch den Heubergwald bis zum Anschluß an 
den Heubergweg im Staatswald und damit an die Nachbarschaftsstraße nach Reichen- 
bach, Oberamts Göppingen, erforderlichen Grunderwerbungen im Weg der Zwangs- 
enteignung vorzunehmen. 
Im Enteignungsverfahren wird die Gemeinde Hegenlohe durch den Schultheißen 
Hees daselbst vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Regierung für den Jagstkreis bestellt. 
Gegeben Stuttgart, den 2. Dezember 1911. 
Wilhelm. 
Weizsäcker. Pischek. von Marchtaler. Fleischhauer. Schmidlin. 
  
Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern, 
betreffend die Eheschließung von Ausländern. Vom 24. November 1911. 
Das im Haag abgeschlossene internationale Abkommen zur Regelung des Geltungs- 
bereichs der Gesetze auf dem Gebiete der Eheschließung vom 12. Juni 1902 (Reichs- 
Gesetzbl. von 1904 S. 221) ist nunmehr auch von Ungarn ratifiziert worden (vergl. 
die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 31. Oktober 1911, Reichs-Gesetzbl. S. 919, 
in Verbindung mit Art. 11 des Abkommens). 
Demzufolge finden die Bestimmungen in der Verfügung der Ministerien der Justiz 
und des Innern vom 21. Dezember 1905, betreffend die Eheschließung von Ausländern 
(Reg. Bl. von 1906 S. 3), soweit sie die Angehörigen derjenigen Staaten betreffen, 
von welchen schon früher das genannte Abkommen ratifiziert worden ist (vergl. hiezu 
auch die Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern vom 11. Mai 1907, 
Reg. Bl. S. 203), künftig auch auf die Staatsangehörigen von Ungarn Anwendung. 
Stuttgart, den 24. November 1911. 
Schmidlin. Pischek.
	        
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