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Nach diesem Plan werden die Bahnanlagen des Personenbahnhofs, der an seiner
jetzigen Stelle verbleibt, erweitert. Zur Ersetzung der Hauptstraße Nr. 2/1 (Rotten-
burger Straße) wird auf der Nordseite des Bahnhofs eine neue Straße angelegt. Die
schienengleichen Ubergänge der Derendinger Straße und der Hauptstraße Nr. 2/3 bei
Bahnwärterposten 55 werden beseitigt; die Derendinger Straße wird über die Bahn
mittels einer Straßenbrücke geführt. Für den Mühlbach wird ein Durchlaß unter
der Bahnanlage hergestellt.
Der neue Werkstättenbahnhof liegt zwischen der oberen Neckarbahn und der Hohen-
zollernbahn und erstreckt sich von km 49 + 660 bis gegen die Markungsgrenze
Tübingen — Weilheim. Er fällt zum größten Teil in die Markung Tübingen, mit
seiner südöstlichen Ecke jedoch in die Markung Derendingen.
Das Werkstättenverwaltungsgebäude wird bei km 50 + 100 mit der Vorderseite
gegen das Bahngleis nach Horb erbaut. Links und rechts davon befinden sich Dienst-
gebäude und dahinter anschließend an diese die Werkstätten mit Heizhaus, Lokomotiv=
montierung und Wagenschuppen. Die Bekohlungsanlage ist gegen Südosten gerückt,
von der Staatsstraße nach Rottenburg etwa 220 m entfernt. Ihren Zugang erhält
die Werkstätte unmittelbar von der Rottenburger Straße aus.
Etwa bei km 49 + 700 wird ein Fußgängersteg über die Bahn hergestellt, der
die Verbindung von der Rottenburger Straße mit dem neuen Werkstättenbahnhof und
dem nordöstlich von der Hohenzollernbahn gelegenen Gelände bildet.
Die zu beseitigenden Straßen und Wege werden, soweit erforderlich, durch neue
Anlagen ersetzt. Die Entwässerung des Werkstättenbahnhofs erfolgt durch eine Dohle
in den Neckar.
In dem Verfahren zum Zwecke der Zwangsenteignung wird die Staatseisenbahn=
verwaltung durch die Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen vertreten.
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt.
Gegeben Stuttgart, den 8. März 1911.
Wilhelm.
Weizsäcker. Pischek. von Marchtaler. Fleischhauer. Schmidlin. Geßler.