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I Lohnsätze, Betrag der für
Lau- Bezeichnung der Betriebszweige welche Aus eier
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ferde und ieiee'-
Nr. Wetriebstätigkeiten. tiotenden vramie
vom Hundert. Pfennig.
. .
14. Wie vor, mit Verwendung von Schienengeleisen oder anderen als den
unter Nr. 13 genannten Geräten zum Transport, Heben und Lösen
der Massen, aber ohne maschinelle Einrichtungen, einschließlich Her-
stellung der Bauwerke, des Oberbaues und des Werkstättenbetriebs 2,80
i
15. Wie vor, aber mit Spreng-, Fels= oder Steinbrucharbeiten 3,50 1 1,75
|
16. Wie bei Nr. 14, mit Verwendung von Lokomotiven, Betriebsbauzügen und
sonstigen maschinellen Einrichtungen, auch mit Spreng-, Fels oder
Steinbrucharbeiten, einschließlich Herstellung der Bauwerke, des
Oberbaues und des Werkstättenbetribe 2,600 1,30
17. Tunnel-, Stollen= und Schachtbauten 3,20 165
18. Eisenbahnoberbauten und Straßenbahnbauenn . .. 2— 10—
19. Uferschutzbauten für sich allein, jedoch ohne maschinelle Einrichtungen
(mit maschinellen Einrichtungen gehören die Arbeiten nach Nr. 10) 1,60 0,80
20. Einzelbauwerke für Tiefbau von Holz, Eisen, Mauerwerk, Beton und
und Steinbrucharbeiten und der anschließenden Erdarbeiten. Hierher
gehören: Brücken, Uber= und Unterführungen, Durchlässe, Schleusen,
Wehre, Bassins, Hochbehälter und ähnliche Bauen 2,60
Vierte Gruppe. #
Kulturtechnische, Planierungs-, Ausschachtungs= und ähnliche Erd-
und Bauarbeiten.
Eisenbeton, auch Fundierungen für sich allein, einschließlich Fels- 1
1530
I
21. Erdarbeiten ohne oder mit nur ausnahmsweiser Verwendung von Hand-
karren oder Fuhrwerk. Hierher gehören: Einebnungen, Rieselfeld- #
und Grabenanlagen, Teich-, Schießstand-, Deich= und ähnliche
Bauten, auch die Ausschachtungen, welche nicht unter Nr. 27 fallen 6
l
22. Wie vor, jedoch mit Verwendung von Karren, Fuhrwerk oder sonstigem
Handgerät, auch in Verbindung mit Betonierungsarbeiten
0,50 0,25
7
1,10
2,90
7
0,5
23. Wie vor, jedoch mit Spreng= oder Felsarbeiten 1,45