Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

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Form. b. 
Oberamt 
Standesamtsbezirk (umfaßt die Gemeinden) 
Sitz des Standesbeamten in 
Verzeichnis 
der vom 1. Jannar bis 31. Dezember 191 vorgekiommenen 
Eheschließungen. 
Erlänterungen zu den einzelnen Spalten des Verzeichnisses. 
z# Spalte 2, 3 und 7. Der Monat ist stets mit Worten anzuschreiben. . 
uSpalte4und8.Dei-biserigeFamilienstandderEhesließendenkanndurchAbkürzunganegebenwerden,und 
zwar: ledig durch L., Witwer oder Witwe durch W., geschieden (d. i. auf Lebenszeit berichtlich getrennt) durch G. 
Zu Spalte 5 und 9. Das Religionsbekenntnis kann gleichfalls durch Abkürzung angegeben werden und zwar: evangelisch 
durch Ev., katholisch durch Kath., israelitisch durch Isr.; sonstige Religionsbenennungen sind genau anzugeben. 
IZn Spalte 6 und 10. Bei Angabe der Nahrungsquelle, des Berufs oder Erwerbszweigs der Eheschließenden, ins- 
besondere des Mannes, ist auch die Stellung in dem Beruf zu bezeichnen: also z. B. Bauunternehmer, Domänen= 
pächter, Schreinermeister, Gerbergeselle, Bankbuchhalter, Werkführer in Papierfabrik, Arbeiter in Baumwollweberei 
u. s. w. Bei Frauen sind Verur und Stellung im Beruf gleichfalls anzugeben, wenn sie sich vor der Eheschließung 
selbständig ernährten, z. B. selbständige Nähterin, Dienstmagd; andernfalls ist der Beruf oder Erwerbszweig der 
Eltern beizusetzen. Z 
Zu Spalte 12. Bei Eheschließungen, die außerhalb des Standesamtsbezirks vorgekommen, aber gleichwohl im 
Heiratsregister desselben eingetragen sind, ist auch der Ort der Eheschließung in Spalte 12 „Bemerkungen“ anzugeben, 
sowie der Grund des Eintrags in das Heiratsregister. — Wenn die Heiratsurkunde von dem einen oder andern der 
beiden Eheschließenden nicht mit Namensunterschrift, sondern bloß durch Handzeichen vollzogen werden kann, so ist 
dies in Spalte 12 gleichfalls zu bemerken.
	        
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