Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

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Stand und VBeruf, 
bei Ehefrauen, sofern sie ohne eigenen Beruf 
weren, ihres Mannes, bei Kindern unter 
14 Jahren der Eltern, bei unehelichen Kindern 
der Mutter bezw. deren Vater 
(Ctehe Erläuterungen zu SEy. 10 auf dem Titelblatt) 
Berufsart. 
10 a. 
Berufsstellung. 
10 b. 
689 
  
Todesursache 
nach dem Leichenregister. 
(Bei Felpnerd ist die Vodesart 
betzufügen: bei Anglädfsfälen ist 
die Art des UAuglüts anzugeben 
und außerdem noch, oat der ### 
innerh#alt 24 Stunden oder 
Sväter erfolgte.) 
Name und 
nähere Bezeichnung 
des behandelnden Arztes 
oder Wundarztes 2c. 
Bemerkungen. 
(Erläuterungen hierzu 
auf dem Titelblatt!) 
  
11. 
12. 
13. 
  
  
  
 
	        
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