Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

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richteten Stiftung „Ursulastift“ in Gussenstadt, Oberamts Heidenheim, die nachgesuchte 
Genehmigung allergnädigst zu erteilen geruht. 
Stuttgart, den 14. Dezember 1911. 
Pischek. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Deutsche Arzneitare 1919. Vom 20. Dezember 1911. 
Die Deutsche Arzneitaxe 1912, amtliche Ausgabe, ist im Verlag der Weidmann'schen 
Buchhandlung in Berlin, Zimmerstraße 94, erschienen.) 
Die neue Taxe gilt vom 1. Januar 1912 ab. 
Bezüglich der Gewährung von Preisnachlässen wird, soweit nicht besondere Ver- 
einbarungen bestehen, folgendes vorgeschrieben: 
1. Bei Arzneilieferungen an öffentliche Anstalten und Kassen, sowie an solche 
Vereine und Anstalten, welche der öffentlichen Armenpflege dienen, findet, wenn 
der Taxbetrag der vierteljährlichen Lieferung ohne die unter Nr. 3 erwähnten 
Arzneimittel die Summe von 20 übersteigt, bei Bezahlung binnen eines 
Monats nach Ubergabe der Rechnung ein Abzug von 100 statt, insoweit da- 
durch der Rechnungsbetrag nicht unter 20 herabsinkt. 
Ein Abzug von 15% tritt bei gleicher Bezahlungsweise ein, wenn der 
Taxbetrag der vierteljährlichen Lieferung an die in Abs. 1 genannten Bezieher 
ohne die unter Nr. 3 erwähnten Arzneimittel die Summe von 150 .X über- 
steigt, insoweit der Rechnungsbetrag dadurch nicht unter 135 /1 herabsinkt. 
2. Bei Lieferungen von Tierarzneien an die in Nr. 1 bezeichneten Anstalten, 
Kassen und Vereine werden bei Bezahlung binnen eines Monats nach Uber- 
gabe der Rechnung von dem Gesamtbetrag 10% in Abzug gebracht. 
  
*) In Buchform gebundene Exemplare der amtlichen Ausgabe mit der württ. Einführungsbekanntmachung 
können zum Preis von 4 1.20 (gegen Voreinsendung von 4 1.40 portofrei oder gegen Nachnahme von " 1.60) 
von der Druckerei des Regierungsblatts (Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart, Christophstraße 26) bezogen 
werden. Die Oberamtsärzte erhalten ein Exemplar durch das Ministerium des Innern geliefert.
	        
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