Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

775 
Einweisungsschein. 
Formular III. 
  
  
D Königl. (Staatsanwaltschaft, Amtsgericht) 
in 
an 
die K. (Zuchthausverwaltung) 
in 
Durch Urteil de 
vom 
ist d 
wegen·............·.·.....................··...........·......··............·.........··..............·................·.....·.·..............................................·........... 
zu einer strafe von Jahren . Monaten Tagen 
verurteilt worden. 
Die laut des Urteils gemäß § 60 des Strafgesetzbuchs auf die Strafe anzurechnende Untersuchungshaft 
beläuft sich aaf)i. 
Die Strafzeit istonn. :-, an?) zu berechnen 
Nachdem die Vollstreckung des Urteils angeordnet worden ist, 
  
  
— wird d. Verurteilte der .....·......·...·........·..... zur Er- 
stehung der Strafe zugeliefert. — ½6 
— ist d.. Verurteilte angewiesen worden, sich zum Strafantritt bis spätestens zum 
beider........·......................................................................... zu stellen. — 
  
  
») Anmerkung: Hier ist entweder „Tag des Eintritts in die Strafanstalt“ einzusetzen oder ist der anderweitige 
Beginn der Strafzeit, letzterenfalls unter kurzer Angabe des Grundes hiefür, z. B. „gemäß § 482 der Strafprozeß- 
ordnung"“ anzugeben. 
*½) Das Nichtzutreffende ist zu durchstreichen.
	        
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