Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

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G Künstlerisch oder geschichtlich wertvolle Bauwerke, Naturdenkmäler und Bauten von 
besonderer örtlicher Bedeutung, wozu auch charakteristische Privathäuser gehören, sind in 
dem Lageplan als solche kenntlich zu machen. 
6 Der Lageplan ist in der Regel im Maßstabe 1:1000 anzufertigen. In ein- 
facheren Fällen können für diejenigen Orte, für welche Ortspläne im Maßstabe 1:1250 
angefertigt sind, diese und für die anderen Orte ausnahmsweise Flurkarten im Maß- 
stabe 1: 2500 benützt werden. 
(5) Der Lageplan ist mit der Nordlinie zu versehen. 
86. 
(1) In dem Lageplan sind die bestehenden Baulinien mit braunem Bande, die auf- 
zuhebenden mit gelbem und die neu festzustellenden mit rotem, bestehende Baugrenzen 
und Vorgartenlinien mit hellgrünem, aufzuhebende mit gelbem und neu festzustellende 
mit dunkelgrünem Bande zu versehen. Für öffentliche Feuergassen und Verbindungs- 
wege (Art. 7 Abs. 5) genügen einfache Linien. Für eine spätere Feststellung etwa 
vorgesehene Baulinien, Vorgartenlinien oder Baugrenzen sind in den entsprechenden 
Farben mit gestrichelten Linien einzutragen. 
2 Vorgärten, Vorplätze, öffentliche nicht als Straße dienende Plätze und Straßen- 
seiten, die nicht mit Gebäuden besetzt werden dürfen, sowie die nach Art. 11 Abs. 4 
von der Bebauung ganz oder teilweise ausgeschlossenen Flächen sind mit grüner Farbe 
anzulegen, die nach Art. 11 Abs. 2 für die spätere Heranziehung zum Verkehrsraum 
der Straße bestimmten Vorgärten und Vorplätze mit grüner Farbe zu schraffieren. 
□ Die Schriftzeichen und Zahlen sind für den bestehenden Zustand schwarz, für den 
genehmigten Bestand braun, für die neuen Feststellungen rot und für Aufhebungen gelb 
einzuschreiben. 
(H Die Höhen sollen in der Regel auf Normal-Null (Nullpunkt des Amsterdamer 
Pegels) bezogen werden. 
6) Die Höhenlage der Straßen ist an den Straßenkreuzungen und an allen Stellen, 
an denen sich das Gefäll ändert, in der Straßenachse anzugeben. 
(6) Außer der Höhenlage sind die Gefällverhältnisse der Straßen, in Prozenten aus-
	        
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