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gedrückt, im Lageplan einzuschreiben, wobei die Richtung des Gefälls mit einem Pfeil
zu bezeichnen ist.
*) Die neu festzustellenden Straßen und Plätze sind im Lageplan zu benennen oder
durch Zahlen oder Buchstaben zu bezeichnen.
86.
Qd) Bei unregelmäßigem Gelände und bei Plänen von größerer Ausdehnung sind zu
dem Lageplan Längenprofile der neuen Straßen und Plätze und, wo es zur Verdeut-
lichung der Sachlage erforderlich ist, auch Querprofile anzufertigen.
2 Die Längenprofile sind in der Richtung der Straßenachse, die Querprofile senkrecht
zu ihr aufzunehmen, so daß die Höhenlage der bestehenden und der neuen Straßen
sowie des Geländes aus ihnen entnommen werden kann.
G) Der Maßstab der Längenprofile soll sich dem des Lageplans anpassen, mindestens
aber für die Längen 1/1250 und für die Höhen 1/125 der natürlichen Größe betragen.
6) Die Querprofile sind wenigstens im Maßstab 1: 100 zu zeichnen. Ihre Lage
ist im Lageplan durch rote Linien anzugeben. Bei langen Ouerprofilen kann, um
allzu große Zeichnungen zu vermeiden, auch der Maßstab 1:200 angewendet werden.
(5) Werden die Profile mit Farben behandelt, so sind die Auffüllungen mit roter,
die Abhebungen mit gelber und das Stehenbleibende mit brauner Farbe anzulegen.
Andernfalls sind die neuen Profile mit roter und die bestehenden mit schwarzer Farbe
auszuziehen. Die Wasserspiegel werden blau ausgezogen und beschrieben. Die Zahlen-
angaben zu den einzelnen Teilen der Profile sind mit den entsprechenden Farben ein-
zutragen.
(6) Bei hügeligem Gelände ist im Lageplan die Gestaltung der Geländeoberfläche
durch schwarze oder braune Höhenlinien mit beigeschriebenen Höhenzahlen deutlich und
übersichtlich darzustellen, soweit dies ohne umfassende Geländeaufnahmen möglich ist.
(0) Alle Maßzahlen sind auf 2 Dezimalstellen anzugeben.
87.
0) Aus den Höhenangaben des Lageplans und der Profile muß die Höhenlage sowohl
der geplanten Straßen und Wege als auch ihrer Umgebung in solcher Ausdehnung