676 Lehranstalten im Ausland.
Bukarest: Deutsche Oberrealschule der evangelischen Gemeinde und die höhere Handelsschule unter
Leitung des Direktors Dr Magnus Blümel,)
Constantinopel: Oberrealschule der deutschen und Schweizer Schulgemeinde unter Leitung des Direktors
Dr Otto Söhring, )
Davos-Platz: Schulsanatorium Friedericianum (Gymnasium und Oberrealschule) unter den Leitern
Dr Bach und Rüdiger, ))
Genua: Realschule der deutschen Schulgemeinde unter Leitung des Direktors Georg von Hassel,
Madrid: Deutsche Realschule unter Leitung des Direktors Wilhelm Schmidt,
Mailand: Internationale Schule protestantischer Familien (Realschule) unter Leitung des Direktors
Wilhelm Braun.
Berlin, den 14. September 1912. Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jonquieêres.
» Verfügung des Ministeriums des Innern,
betrefsend Ubergangsbestimmungen zur Ausführung der Reichsversicherungsordnung.
Vom 2. Oktober 1912.
Auf Grund des Art. 51 des Ausführungsgesetzes zur Reichsversicherungsordnung
wird hiemit nachstehendes bestimmt.
I. Die nach dem Ausführungsgesetz zur Reichsversicherungsordnung dem Ober-
versicherungsamt zukommenden Befugnisse sind bis zu dessen Errichtung von dem Landes-
versicherungsamt wahrzunehmen.
II. Die ständig Angestellten der Orts= und Innungskrankenkassen sowie der land-
wirtschaftlichen Berufsgenossenschaften mit Ausnahme der niederen Bediensteten sind,
soweit sie auf die Versehung ihres Amts ihren Lebensunterhalt gründen und ein pensions-
berechtigtes Jahreseinkommen von mindestens 500 A haben, vom 1. November ds. Js.
ab berechtigt, der Pensionskasse für Körperschaftsbeamte als freiwillige Mitglieder nach
Maßgabe folgender Vorschriften beizutreten.
1. Die genannten Versicherungsträger und ihre Angestellten sind mit der vorstehend
bezeichneten Einschränkung nach Rechten und Pflichten gegenüber der Pensionskasse den
1) Die Abschlußprüfung findet nach mindestens einjährigem Besuche der Untersekunda statt.