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21.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Dienstag, den 28. Dezember 1915.
Inhalt:
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend den Prämientarif für die Versicherungsgenossenschaft
der Privatfahrzeug= und Reittierbesitzer. Vom 30. November 1915. S. 203. — Verfügung des Ministeriums
des Innern, betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen aus der. Schweiz. Vom
18. Dezember 1915. S. 204. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Deutsche Arznei-
taxe 1916. Vom 21. Dezember 1915. S. 204. — Berichtigung. S. 206.
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betreffend den prämientarif für die Versicherungsgenossenschaft der privatfahrzeug= und
Reittierbesitzer. Vom 30. November 1915.
Die nachstehende Bekanntmachung des Reichs-Versicherungsamts, Abteilung für
Unfallversicherung, vom 24. November ds. Is., betreffend den Prämientarif für die
Versicherungsgenossenschaft der Privatfahrzeug= und -Reittierbesitzer, wird hiemit gemäß
§ 805 der Reichsversicherungsordnung veröffentlicht.
Stuttgart, den 30. November 1915. Fleischhauer.
Bekanntmachung.
Die rechnerischen Unterlagen für die Nachprüfung des zur Zeit gültigen Prämientarifs der Ver-
sicherungsgenossenschaft der Privatfahrzeug-= und „Reittierbesitzer sind durch den Krieg so stark beeinflußt
worden, daß sie für eine anderweite Festsetzung des Tarifs nicht mehr maßgebend sein können. Das
Reichsversicherungsamt hat deshalb den durch Bekanntmachung des Reichsversicherungsamts vom