41
Gesamtverzeichnis
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von
Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Bemerkung:
Die mit “ bezeichneten Anstalten gymnasialen oder realgymnasialen Charakters sind befugt, Be-
fähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen beziehungsweise Eng-
lischen befreiten Schülern auszustellen, wenn diese an dem für jenen Unterricht eingeführten
Ersatzunterrichte regelmäßig teilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda
ein Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
Die nach dem System des gemeinsamen Unterbaues (Frankfurter Lehrplan) organisierten
Anstalten sind durch ein Kreuz (4) kenntlich gemacht.
Abersicht.
Offentliche Lehranstalten. Seite Seite
Gymnasien (A.a5s) . ... 41 Realschulen Cer 63
Realgymnasien (Aà.o H. 50 Offentliche Lehrerseminare (C.1)) 70
Oberrealschulen (A.crrr .... 55 Andere öffentliche Lehranstalten (C.le) 74
Progymnasien B.a)2 59 Privat-Lehranstalten:
Realprogymnasien 8.000 59 a) Lehrerseminren 75
Realschulen (B8. cccr)))) 59 b) Andere Privat-Lehranstalten 75
Progymnasien (C.a)0 60 Lehranstalten in den Schutzgebieteen 79
Realprogymnasien (C. h) 61 Lehranstalten im Auslaaunnddd 79
ffentliche Lehranstalten.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse, d. h.
der einjährige, erfolgreiche Besuch der Untersekunda (nach weit verbreiteter Bezeichnung)
bei Vollanstalten, zur Darlegung der Befähigung genügt.
àa. Gymnasten.
I. Königreich Preußen. Altona: Gymnasium (verbunden mit Realgyhm-
Aachen: Kaiser Karls-Gymnasium, nasium),
Kaiser Wilhelms-Gymnasium, Andernach,
Allenstein, Anklam,