Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1915 (92)

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Nach diesem Plan ist die rund 2 km lange Straßenbahn mit 1,0 m Spurweite 
anzulegen. Die neue Linie Reutlingen—Pfullingen zweigt kurz vor der Haleestelle 
Reutlingen Süd von der bestehenden elektrischen Straßenbahn Eningen—Reutlingen— 
Betzingen ab, benützt auf eine kurze Strecke die Staatsstraße von Reutlingen nach 
Pfullingen und geht dann auf eigenen Bahnkörper über, der östlich von der Staats- 
straße angelegt wird. Vom Beginn des Ortsetters von Pfullingen an benützt das 
Gleis wieder die Staatsstraße, es führt sodann durch die Hauptstraße an der Kirche 
vorbei bis zu dem Endpunkt der Linie, dem Laiblinsplatz. 
Die Unternehmerin wird im Zwangsenteignungsverfahren durch ihren Vorstand 
vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisen bahnen bestimmt. 
Gegeben Stuttgart, den 5. Mai 1915. 
Wilhelm. 
Weizsäcker. v. Marchtaler. Fleischhauer. Schmidlin. Habermaas. Pistorius. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend das Vorrätighalten von keimfreier physiologischer Kochsalzlösung in den Apotheken. 
Vom 18. Mai 1915. 
Eingießungen von keimfreier physiologischer Kochsalzlösung unter die Haut oder 
in die Venen sind, vom Arzte rechtzeitig angewandt, in verschiedenen Erkrankungs- 
fällen, namentlich bei frischen Vergiftungen, für die Erhaltung des Lebens von 
großem Wert. Da solche Lösungen in Apotheken zur Zeit nur wenig vorrätig 
gehalten werden, so geht durch ihre Herstellung oder Beschaffung für die erste 
ärztliche Hilfe meist viele Zeit verloren. Es wird deshalb auf Grund des § 367 
Nr. 5 St. G. B. angeordnet, daß fortan in allen Vollapotheken, Zweigapotheken, 
Krankenhausapotheken und ärztlichen Hausapotheken keimfreie physiologische Kochsalz-
	        
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