86
Nach diesem Plan ist die rund 2 km lange Straßenbahn mit 1,0 m Spurweite
anzulegen. Die neue Linie Reutlingen—Pfullingen zweigt kurz vor der Haleestelle
Reutlingen Süd von der bestehenden elektrischen Straßenbahn Eningen—Reutlingen—
Betzingen ab, benützt auf eine kurze Strecke die Staatsstraße von Reutlingen nach
Pfullingen und geht dann auf eigenen Bahnkörper über, der östlich von der Staats-
straße angelegt wird. Vom Beginn des Ortsetters von Pfullingen an benützt das
Gleis wieder die Staatsstraße, es führt sodann durch die Hauptstraße an der Kirche
vorbei bis zu dem Endpunkt der Linie, dem Laiblinsplatz.
Die Unternehmerin wird im Zwangsenteignungsverfahren durch ihren Vorstand
vertreten.
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisen bahnen bestimmt.
Gegeben Stuttgart, den 5. Mai 1915.
Wilhelm.
Weizsäcker. v. Marchtaler. Fleischhauer. Schmidlin. Habermaas. Pistorius.
Verfügung des Ministeriums des Innern,
betreffend das Vorrätighalten von keimfreier physiologischer Kochsalzlösung in den Apotheken.
Vom 18. Mai 1915.
Eingießungen von keimfreier physiologischer Kochsalzlösung unter die Haut oder
in die Venen sind, vom Arzte rechtzeitig angewandt, in verschiedenen Erkrankungs-
fällen, namentlich bei frischen Vergiftungen, für die Erhaltung des Lebens von
großem Wert. Da solche Lösungen in Apotheken zur Zeit nur wenig vorrätig
gehalten werden, so geht durch ihre Herstellung oder Beschaffung für die erste
ärztliche Hilfe meist viele Zeit verloren. Es wird deshalb auf Grund des § 367
Nr. 5 St. G. B. angeordnet, daß fortan in allen Vollapotheken, Zweigapotheken,
Krankenhausapotheken und ärztlichen Hausapotheken keimfreie physiologische Kochsalz-