506 5. Abthl. Das Versorgungs-, Pensions= und Unterstützungswesen.
3. Der milde Stiftungsfond.
In diesen Fond sind 1790 verschiedene ältere Stiftungen zusammen-
gefaßt worden, deren erste von dem Hofrath Damian Hellfried vom
13. Juni 1690 mit 6350 fl., die zweite von dem am 24. August 1739
zu Belgrad verstorbenen Oberst v. Moran mit 10,025 fl. war. Dem
Fond sind in 16 Stiftungen und 16 Zustiftungen ein Vermögen von
159,424 fl. 25 kr. zugeflossen. Von den Zustiftungen sind die beträcht-
lichsten:
Die von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Carl von Bayern mit
50,000 fl., die Freifrau von Prankh'sche mit 10,000 fl., das Legat der
Appellationsgerichts-Präsidentenswittwe Sabine von Schmitt mit 9000 fl.,
die Stengel'sche Stiftung mit 8150 fl., die Major Münich'sche Stiftung
mit 5000 fl., die Münchner Damen-Komité-Stiftung mit 3000 fl., die
von Liel'sche Stiftung mit 2000 fl. u. a. m.
Von diesem Fond werden Unterstützungen an ganz arme, besonders
hülfsbedürftige Wittwen und Waisen von Militärs verabfolgt.
4. Der Offiziers-Unterstützungsfond,
gegründet 1826, hat als Einnahmen zugewiesen: a) jährlichen Zuschuß von
3000 fl. aus dem Militäretat, b) jährliche Schenkung des Herzogs Max
in Bayern, Generals der Kavalerie, von 400 fl., c) von jedem Offizier,
Arzt und obern Beamten des aktiven Heeres sowohl wie vom Pensions-
stande je 10 Pfennige von 12 Mark Gehalt oder Pension, d) Zinsen von
angelegten Kapitalien, e) drei Viertheile von den Renten der Graf
von Freysing'schen Stiftung, f) Schenkungen, Vermächtnisse u. a., welche
dem Fond mit allerhöchster Genehmigung zugewiesen werden.
Zweck dieses Fonds, welcher 1875 ein Kapital von 1,129,669 fl. 42 kr.
und bei einer Einnahme von 168,483 fl. 43 kr. eine Ausgabe von
137,001 fl. 31 kr. hatte, ist Unterstützung hülfsbedürftiger Offiziere und
Militärbeamten der aktiven Armee.
5. Der Offiziers-Töchter-Erziehungsfond
ist gegründet 1834, in der Art, daß der Offiziers-Unterstützungsfond Frei-
plätze in den weiblichen Erziehungsanstalten zu Nymphenburg und Die-
tramszell, dann der Babara von Stetten zu Augsburg bestreitet.
Die für Töchter verstorbener oder bedürftiger Offiziere und Militär-
beamten verwendete Dotation beträgt jährlich 7750 fl.
Ferner wurden (K.-M.-R. v. 6. Oktbr. 1875, Nr. 13999. V.-Bl. 60)
durch allerhöchste Entschließung an der höheren weiblichen Erziehungsanstalt
zu Aschaffenburg 12 ganze Militär-Freiplätze für Töchter von Offizieren
und Beamten des Heeres aus den Mitteln des Offiziers= Unterstützungs-
fonds mit je 415 Mark Pensionshonorar und Schulgeld gegründet.
Die Anstalt besteht aus einer höheren Töchterschule und einem
Lehrerinseminar. Zweck und Einrichtung der Anstalt, Unterrichtsgang,
Aufnahmsbedingungen 2c. enthält das Ministerialblatt Nr. 24 für Kirchen-
und Schulangelegenheiten vom 30. Juli 1875.
Gesuchen um Freiplätze sind gemäß K.-R.-R. vom 12. Oktbr. 1875,
Nr. 14321, beizulegen:
1) der Taufschein der Bewerberin;
2) deren Impfschein;