Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1871. (5)

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2 Einnahme. Betrag. 
98 
Rthlr. Rthlr. 
J. Zölle und Verbrauchssteuern. « 
von dem Zollvereine. 
a. Einnahmen, an welchen sämmtliche 
Bundesstaaten theilnehmen. 
1. Ein- und Ausgangsabgaben — 125,093,060 
2. Rübenzuckersteuer . ... . ............ .. . .. .. — 12,027,870 
3. Salszsteuer .......... ..... ... ...... . . . . . . .. — 10,491,340 
4. Tabackssteuer . ................ ...... ... . . .. — 357,840 
b. Einnahmen, an welchen Bayern, 
Württemberg und Baden keinen 
Theil haben. 
Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von 
Branntwrhn .. . . .. — 10,282,510 
6. Braumalzsteuer und Uebergangsabgabe von 
Bier. — 3,214,880 
von GSundesgebieten, welche nicht dem Soll- 
vereine angehören. · 
7.AversafürsölleundVerbrauchssteuerm 
a) an welchen sämmtliche Bundesstaaten 
theilnehhen 791,190 
b) an welchen Bayern, Württemberg 
und Baden keinen Theil haben.. 2277,410 1,068,600 
Summe Kap. 1. . . . .. — 62,536,100 
2. Wechselstempelsteer: 1,823,579 
Davon ab: 
a) gemäß §. 27. des Gesetzes über die 
Wechselstempelsteuer vom 10. Juni 
1869. 24 pCt. oder 437,659 Thlr. 
b) die dem Reiche er- 
wachsenden Erhe- 
bungs- und Verwal- 
tungskosten 60,000 
zusammen: 497,659 
Bleiben — 19325,920 
  
  
  
Summe Kap. 2. für sich. 
  
  
  
 
	        
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