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(Nr. 766.) Allerhöchster Erlaß vom 25. Dezember 187 1.) betreffend die Ausgabe verzins-
licher Schatzanweisungen im Betrage von 3,700,000 Thalern.
A## Ihren Bericht vom 22. d. M. genehmige Ich, daß in Gemäßheit des
Geseßes vom 9. November 1867.) betreffend den außerordentlichen Geldbedarf
des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundes=Kriegsmarine
und der Herstellung der Lastenvertheidig (Bundesgesetzbl. vom Jahre 1867.
S. 157. ff.) und des Gesetzes vom 20. Mai 1869. wegen Abänderung des
vorbezeichneten Gesetzes (Bundesgesetzbl. vom Jahre 1869. S. 137.) verzinsliche
Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von drei Millionen siebenhunderttausend
Thalern, und zwar in Abschnitten von je Einhundert Thalern, Eintausend Tha-
lern und Zehntausend Thalern ausgegeben werden. Zugleich ermächtige Ich Sie,
den Zinssatz dieser Schatzanweisungen und die Dauer ihrer Umlaufszeit, welche
den Zeitraum eines Jahres nicht überschreiten darf, den Verhältnissen entsprechend,
nach Ihrem Ermessen zu bestimmen. Ich überlasse Ihnen, die Preußische Haupt-
verwaltung der Staatsschulden mit näherer Anweisung zu versehen und diesen
Meinen Erlaß durch das Reichsgesetzblatt bekannt zu machen.
Berlin) den 25. Dezember 1871.
S
Wilhelm.
Fürst v. Bismarck.
An den Reichskanzler.
(Nr. 767.)