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g. 3.
Zu einer Zeit also, über welche w#t gemeiniglich mit
so vieler Selbstgefälligkeit spotten, weil dasjenige, worüber
sich spotten läßt, so gar leicht ins Auge fällt, und weil
man sich durch vorsätzliche Vergessung der Jeit und der Umstände
den Spott noch erleichtert, zu einer Zeit, die freilich
verglichen mit der unfrigen erst noch Zeit der Kindheit und
des Entwickelns ist, finder sich eine der merkwürdigsten Ansialren,
wodurch vielleicht die Policei mancher teutschen Provinz
gegenwärtig noch beschämt werden koönnte. Das mag
zwar in jedem wohlgcordneten Staat seyn, dah, wenn ausgesetzte
Kinder gefunden werden, die Obrigkeit sich der Versorgung
derselben annimmt: aber hier ist bei weitem mehr.
Es ist ein Platz festgesetze, wo die Kinder hingelegt werden
sollen, es ist eine eigne Art von Clerici aufgestellt,
welchen die Versorgung dieser ausgesetzten Kinder aufgetragen
ist; alles geschieht unter obrigkeitlicher Aufsicht, denn
dem Bischof wird das gefundene Kind angezeigt, und wollte
auch jemand ein solches Kind zu sich nehmen, und dasselbe
nicht der Sorge jener bestimmten Kleriker überlassen, so
konnt' es nicht anders als unter der Aukkorität des Bischofs
geschehen. Ob nun diese Anstalt hier ursprünglich, oder,
welches bei weitem wahrscheinlicher ist, hieher verpflanzt ist,
daran liegt nicht das Geringste. Genug, sie war schon zu
dieser Zeit da, und vielleicht nicht gerade die Laster unsrer
Voreltern haben sie nothwenditz gemacht: sonst werden freilich
Findelhäuser durch franzdsische Sitten eines Volks ganz
unentbehrlich: sondern in Staaten, wo kein Gewerbe blühr,
und Ackerbau immer nur den Bemittelten nähren kann, weil
nur dieser Aecker und Kosten, den Acker zu bauen, besitzt,
wird für die unterste Classe der Menschen eine solche An-