Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1873. (7)

  
  
  
Gegenstand b. Geldbetrag. 
Thlr. 
Transport. 15,067,360 
3) Verpflegung und Arzneikosten für Kranke und Verwundete 
der mobilen Armee, welche nach dem 1. Juli 1871 noch in 
Lazarethen des Inlandes sich befunden, resp. in Folge Wieder- 
aufbrechens von Wunden oder nachträglichen Hervortretens 
körperlicher Leiden in die Lazarethe aufgenommen worden 
sind oder werden 350,000 
4) Badekurkosten für verwundete und kranke Mannschaften vom 
Feldwebel abwärts . .. 300,000 
5) Für die den Verwundeten beschafften künstlichen Glieder 2c. 39,000 
IV. Unterhaltungskosten der Lazarethgebäude. 
Desinfizirung und Instandsetzung von zu Reserve-, Gefangenen- 
und Etappen-Lazarethen benutzten Lokalen vor deren Rückgabe 
in den gewöhnlichen Gebrauch, einschließlich der auf Grund des 
Kriegsleistungsgesetzes zu zahlenden Entschädigungen. 364,050 
V. Militärgeistlichkeit. 
Zur Ergänzung der im Felde entstandenen Verluste an Militär- 
Gesang= und Gebetbüchen .. ·.......... 20,000 
VI. Instandhaltung der Truppen-Feldgeräthe. 
1) Retablissement der Equipagen der großen 
Hauptquartiere und der dazu gehörigen 
Branchen  29,000 Thlr. 
2) Retablissement des Materials der Feld-Post- 
anstalten . ... . ... 37/000 
3) Retablissement der Truppen-Trains exkl. der- 
jenigen der Artillerie= und der Pionier- 
bataillone, zur Beschaffung von Kompagnie- 
und Eskadrons-Packwagen und Medizinwagen 
in Stelle von Pack= resp. Medizinkarren 
und Packpferden, das Retablissement der 
übrigen voraufgeführten Fahrzeuge, Ver- 
mehrung von Schanzzeug, Beschaffung von 
Apparaten zum Zerstören der Eisenbahnen 1,365,000 
Latus ..... 1/431,000 Thlr.1 
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