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Benennung der Gegenstände.
25. Material= und Spezerei-, auch Konditorwaaren und andere
Konsumtibilien:
a) Bier aller Art, auch Meth.
b) Branntwein aller Art, auch Arrak, Rum, Franzbranntwein und
versetzte Branntweine in Fässern und Flaschen ..
c) Hefe aller Art, mit Ausnahme der Weinhefe . . . ...
4) Essig aller Art in Fässen
e) Wein und Most, auch Cider in Fässern und Flaschen; Essig in
Flaschen oder Kruken; künstlich bereitete Getränke, nicht unter anderen
Nummern des Tarifs begriffen
Anmerk. zu e. Wein aus Ländern welche den Zollverein nicht gleich dem meist-
begünstigten Lande behandeln.
f) Butter
Anmerk. zu f. 1) Frische ungesalzene Butter auf der Linie von Lindau bis
Hemmenhofen eingehend .. ...
2) Einzelne Stücke in Mengen von nicht mehr als drei Pfund,
vorbehaltlich der im Falle eines Mißbrauchs örtlich anzuordnen-
den Aufhebung oder Beschränkung dieser Begünstigung
g) 1) Fleisch, zubereitetes; Schinken, Speck, Würste; Fleischextrakt,
Tafelbouillon; Fische, nicht anderweit genannt.
2) Fleisch, ausgeschlachtetes, frisches; desgleichen großes Wild
h) Früchte (Südfrüchte):
1) frische Apfelsinen, Citronen, Limonen, Pomeranzen, Granaten
und dergleichen
Verlangt der Steuerpilichtige die Auszählung, so zahlt er für ein-
hundert Stück 20 Sgr. oder 1 Fl.
Im Falle der Auszählung bleiben verdorbene unversteuert, wenn sie
in Gegenwart von Beamten weggeworfen werden.
Anmerk. zu h. 1. Unreife grüne ungeschälte Pomeranzen ....................