Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1873. (7)

Benennung der Gegenstände. 
  
No 
b) Edelsteine, auch nachgeahmte, geschliffen, Perlen und Korallen ohne 
Fassung; Waaren aus Serpentinstein, Gyps und Schwefel; Schiefer- 
tafeln in Holzrahmen, auch lackirten oder polirten. 
c) Waaren aus Halbedelsteinen, auch in Verbindung mit anderen 
Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen . 
d) Waaren aus allen anderen Steinen, mit Ausnahme der Statuen: 
1) außer Verbindung mit anderen Materialien oder nur in Ver- 
bindung mit Holz oder Eisen ohne Politur und Lack. 
2) in Verbindung mit anderen Materialien, auch Meerschaum- 
waaren, alle diese Waaren, soweit sie nicht unter Nr. 20 
fallen . .. .. 
34. Steinkohlen, Braunkohlen, Torf: 
Steinkohlen, Braunkohlen, Koakls, Torf, Torfkohlen. ......... ...... 
35. Stroh-, Rohr= und Bastwaaren: 
a) Matten und Fußdecken aus Bast, Stroh und Schilf, auch andere 
Schilfwaaren, ordinäre, ungefärbt und gefärbt; Strohbesen; Stroh- 
bänder aller Art; Hüte aus Holzspan ohne Garnitur ......... ... 
b) Stroh- und Bastgeflechte, mit Ausnahme der Strohbänder; Decken 
von ungespaltenem Stroh ... ........ . .... ... .... .... .. . .. . ... 
c) Hüte aus Stroh, Rohr, Bast, Binsen, Fischbein und Palmenblättern: 
1) ohne Garnitur ..... ... . ... .............·.. »............... 
2) mit Garnitur, auch dergleichen aus Holzspan............... 
36. Theer; Pech; Harze aller Art; Asphalt (Bergtheer); Theer- und Mineral- 
öle, roh und gereinigt, auch Benzin und Karbolsäure (Kreosot); Harzöl; 
Terpentin; Terpentinöl) Thieröl, rohes (Hirschhornöl) und gereinigtes 
(Dippelsöl) ·’............... -....... ...·................... 
37. Thiere und thierische Produkte,  nicht anderweit genannt: 
  
a) Thiere, alle lebende, für welche kein Tarifsatz ausgeworfen ist 
Geflügel und kleines Wildpret aller Art; Fische, frische und Fluß- 
krebse; frische unausgeschälte Muscheln. 
b) Eier und Milch ..
	        
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