Volltext : Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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gericht  Bochum  übergehen  sollten.  Dass  im  vorliegenden  Prozess,
  ausweislich  der  Akten,  zur  Sache  selbst  noch  nicht  mündlich
  verhandelt  ist,  macht  keinen  Unterschied;  da  die  Rechtshängigkeit
  der  Sache  nicht  von  der  mündlichen  Verhandlung,
sondern  von  der  Erhebung  der  Klage  abhängig  ist.  Die  in
Aussicht  genommene  Abgabe  der  Akten  an  das  zukünftige
Landgericht  Bochum  muss  daher  als  unzulässig  erachtet  werden
und  war  auf  die  Beschwerde,  so  wie  geschehen,  zu  entscheiden.
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Der  Ausführung:
weil  zur  Zeit  bei  dem  noch  nicht  existirenden  Landgericht
Bochum  Rechtsanwälte  noch  nicht  zugelassen  seien,  würde  die
Verweigerung  einer  Terminsanberaumung  vor  dem  Landgericht
Essen  thatsächlich  einer  Justizverweigerung  gleichkommen,
trete  ich  nicht  bei.  Laden  vor  das  neue  Landgericht  konnten,
wie  oben  bemerkt,  die  bei  den  alten  Landgerichten  zugelassenen
Anwälte.  Dass  aber  bei  dem  neuen  Landgerichte  Bochum
sofort  die  nöthige  Anzahl  von  Rechtsanwälten  zugelassen  war,
um  die  Vertretungen  vor  diesem  neuen  Gerichte  zu  übernehmen,
dafür  hatte  der  Staat  zu  sorgen.  Die  Verfügung  des  Vorsitzenden
  hatte  daher  mit  einer  Justizverweigerung  nichts
gemein.

Hinsichtlich  der  „in  Aussicht  genommenen  Abgabe  der
Akten“  hatten  die  Landgerichte  sich  lediglich  nach  der  Anordnung
  der  höchsten  Justizverwaltungsbehörde  und  nicht  nach
den  Rechtsansichten  des  Oberlandesgerichts  zu  richten.

In  den  88  192,  193,  233  der  C.-P.-O.  ist  die  Terminsbestimmung
  für  den  gewöhnlichen  Gang  der  Rechtspflege  vorgesehen;
  die  Vorschrift,  dass  die  Bestimmung  durch  den  Vorsitzenden
  binnen  24  Stunden  erfolge,  ist  nur  instruktionell;  dass
diese  Vorschrift,  wenn  der  Vorsitzende  die  Klageschrift  zum
Zwecke  der  oben:  erwähnten  Erklärung  des  Anwalts  zurückgab,
vielleicht  nicht  immer  eingehalten  werden  konnte,  ist  ein  uner-