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tende besondere Prüfung alljährlich zweimal und zwar in den Monaten Mai und November
abgehalten werden.
Die Meldung hiezu hat bei der K. Postdirektion zu erfolgen und es sind derselben
folgende Urkunden beizulegen:
1) eine Urkunde über elterliche oder vormundschaftliche Einwilligung zur Erstehung
der Prüfung beziehungsweise zum Eintritt in den Postdienst;
2) der Nachweis über das vollendete 15. Lebensjahr durch Beibringung eines Geburtsscheins.
Ausnahmsweise werden auch Jünglinge unter 15 Jahren zugelassen, wenn
sie sich über die Absolvirung der 7. Klasse eines Gymnasiums oder einer Realschule
ausweisen,
3) ein Zeugniß von den bisher besuchten Schulanstalten über den Bildungsgang,
Fleiß und über sittlich-gute Aufführung.
Die Fächer der Prüfung bleiben im Wesentlichen dieselben, wic sie bisher zum
Eintritt in die Handelsklasse vorgeschrieben waren, nemlich
Arithmetik,
französische Sprache,
Uebung im deutschen Stil, zu erweisen in einem Aufsatz über ein gegebenes
Thema,
Bekanntschaft mit den Hauptperioden und den Hauptbegebenheiten der Geschichte,
Kenntniß der Grundzüge der mathematischen, physischen und politischen Geographie;
sodann noch
englische und lateinische Sprache, beide letztere Fächer jedoch freiwillig.
Neben dieser besonderen Prüfung für Postkandidaten befähigen zur Aufnahme für
den Postdienst auch fernerhin:
die erstandene Maturitätsprüfung für die Universität, sowie die Aufnahmeprüfung
für die erste mathematische Klasse des Polytechnikums; ferner die Abiturientenprüfung
am Schlusse einer Oberrealschule oder der 8. Klasse des Realgymnasiums.
Stuttgart, den 29. Oktober 1869.
Varnbüler.