Kapitel.
Titel.
Ausgabe.
Betrag
für
1876.
Mark.
Auf Grund der Gesetze vom 8. Juli 1872, 30. Mai, 12. Juni
und 2. Juli 1873, sowie 9. und 14. Februar 1875.
Zur Wiederherstellung, Vervollständigung und
Ausrüstung der Festungen und Garnisonen
in Elsaß-Lothringen auf Grund der Gesetze vom
8. Juli 1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 289) und vom 9. Fe-
bruar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 59):
für den fortifikatorischen Ausbau der Festungen Straß-
burg, Metz, Bitsch, Neu-Breisach und Diedenhofen
Zur Umgestaltung und Ausrüstung der Festungen
Cöln, Coblenz, Mainz, Rastatt, Ulm, Ingolstadt,
Spandau, Küstein, Posen, Thorn, Danzig, Königsberg,
Glogau, Neiße, Memel, Milau, Kolberg, Swinemünde,
Stralsund, Friedrichsort, Sonderburg-Düppel, Wil-
helmshaven, sowie der Befestigungen der unteren Weser
und unteren Elbe auf Grund des Gesetzes vom 30. Mai
1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 123), und zwar:
A. Für Bauten:
Fortführung der Bauten an den Festungen im Westen
Deutschlands — Cöln, Coblenz, Mainz, Rastatt und
Ulm........................ .......................
Desgleichen an den Festungen im Osten Deutschlands —
Spandau, Küstrin, Posen, Thorn, Königsberg, Glo—
gau und Neiße . . . . .. . . ..
Zur Verstärkung der Befestigungsbauten an der unteren
Weser
B. Für Geschütze und Munition. . . . . . . . ..
C. Für Bauten, zu denen die Verkaufserlöse für
disponibel werdende Grundstücke zur Verwen-
dung kommen (Artikel IV. des Gesetzes
vom 30. Mai 1873):
Für die Fortführung des Verbindungsbaues des Sterns
mit der Stadt-Enceinte der Festung Glogau. . . . .. . . . .
Seite . . . ..
Reichs-Gesetzbl. 1875. 68
1.590.000
6.000.000
2.500.000
4.052
4.500.000
600.000
13.604.052