Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

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Maßstab
Nummer. Benennung  der  Gegenstände  der  Zollsatz.
  Verzollung.  Mark.
3.  Syrup  ..  .......  ..  ..  ..  ..  .............  ...  ...  .  .  ..  100  Kilogramm  15
Auflösungen  von  Zucker,  welche  als  solche  bei
der  Revision  bestimmt  erkannt  werden,  unterliegen
dem  vorstehend  unter  2  aufgeführten  Eingangszolle.
4.  Melasse,  unter  Kontrole  der  Verwendung  zur  Brannt-  .
weinbereitung  .  .  frei
26 Oel,  anderweit  nicht  genannt,  und  Fette:
a)  Oel:
1.  Oel  aller  Art  in  Flaschen  oder  Krügen.  Kilogramm  20
2.  Speiseöle,  als:  Oliven-,  Mohn-,  Sesam-,
Erdnuß-,  Bucheckern-,  Sonnenblumenöl
in  Fässen  .  desgl.  8
3.  Olivenöl  in  Fässern,  amtlich  denaturirt.  .  frei
4.  anderes  Oel  in  Fässen  .  ..  100  Kilogramm  4
5.  Palm-  und  Kokosnußöl,  festes  desgl.  2
b)  Rückstände,  feste,  von  der  Fabrikation  fetter  »
Oele,  auch  gemahlen  frei
c)  Fette:
1.  Schmalz  von  Schweinen  und  Gänsen.100  Kilogramm  10
2.  Stearin,  Palmitin,  Paraffin,  Wallrath,
Wachs  .....  ...  .  .  ...  ..  ...  .  ..  ...  ..  .  .  ..  desgl.  8
3.  Fischspeck,  Fischthran.  ..  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  desgl.  3
4.  anderes  Thierfett  ..  desgl.  2
27  Papier  und  Pappwaaren:
a)  ungebleichtes  oder  gebleichtes  Halbzeug  aus
Lumpen  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  frei

 

b)  ungebleichter  oder  gebleichter  Halbstoff  zur
Papierfabrikation  aus  Holz,  Stroh,  Esparto
oder  anderen  Fasern;  graues  Lösch-  und  gel—
bes,  rauhes  Strohpapier;  Pappe  mit  Ausnahme
  der  Glanz=  und  Lederpappe;  Schiefer-