Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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A3.
Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Montag  den  31.  Jannar  1870.

nhalt.

Könsgliche  Dekrete.  Könlaliche  Verordnung,  betreffend  den  zwischen  der  Krone  Württemberg  und  dem
Königrelche  Italien  abgeschlossenen  Verwag  über  gegenselige  Auslieferung  von  Verbrechern  und  Leistung
von  Rechtehilfe  in  Strafsacken.

Verfügungen  der  Devartements.  Verfügung,  betreffend  den  mit  dem  Königreich  Itolien  abgeschlofsenen
  Vertrag  über  gegenseitige  Auslieferung  von  Verbreckern  und  eistung'  von  Nechtshilfe  in
Strafsachen.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  allgemelne  Transport  ft  zu  Wien.
—  Bekanntmachung,  betreffend  die  Aufhebung  der  besonderen  Staato  aufficht  über  die  Gemeinde  Neubutten,
  Oberamis  Weinsberg.

 

I.  Unmittelbare  Köntgliche  Dekrete.

Königliche  Verordnung,

betreffend  den  zwischen  der  Krone  Wirttemberg  und  dem  Königreiche  Italien  obgeschlossenen  Vertrag
über  gegenseitige  Auslieserung  von  Verbrechern  und  Leistung  von  Rechtshilfe  in  Strassachen.

Karl
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nachdem  zwischen  der  Krone  Württemberg  und  dem  Königreiche  Italien  am  3.  Oktober
  d.  J.  ein  Vertrag  über  gegenseitige  Auslieferung  von  Verbrechern  und  Leistung
von  Rechtshilfe  in  Strafsachen  abgeschlossen  worden  ist,  so  verordnen  Wir  hiemit,  daß
der  Jnhalt  dieses  Vertrages  zur  allgemeinen  Kenntniß  und  Nachachtung  gebracht  werde.

Stuttgart  den  31.  December  18609.
Karl.
Der  Justiz-Minister:
Mittnacht.
Der  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten:
Varnbüler.