Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1879. (13)

  
  
  
  
abzüglich der den Bundesstaaten nach d. 23 des Gesetzes vom 3. Juli 
1878 an Erhebungs= und Verwaltungskosten zu vergütenden 
fünf Drchent 1 ............................................... 
avon ab 
Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar erwachsende 
Verwaltungskosen . 
bleiben ... . . 
Sunmie II (Kapitel La) für sich. 
Bet t ag 
— ür das 
— E Einnahme bezw. Ausgabe. W 
2 5 1879,80. 
Mark. 
I. I. Sölle und Verbrauchssteuern. 
Aus dem Sollgebiete. 
a. Einnahmen, au welchen sämmtliche Bundesstaaten 
Theil nehmen. 
r Qll............................·............................ 104404040 
2. Nübenzuckersteuer .............................................. 51 422 850 
3. Salzsteeerr. 34 552 780 
4. Tabackster ...... . .. . . .. . . . . .. 899 590 
b. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg und Baden 
keinen Theil haben. 
5. Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 39 599 290 
c. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg, Baden 
und Elsaß-Lothringen keinen Theil haben. 
6. Brausteuer und Uebergangsabgabe von Blerr. 15 955 300 
von den außerhalb der Sollgrenje liegenden BLundesgebieten. 
Aversa für Zölle und Verbrauchssteuern, 
7. an welchen sämmtliche Bundesstaaten Theil nehmen 3 560 880 
8. an welchen Bayern, Württemberg und Baden keinen Theil haben 
(Branntweinsteureeree.. ... 916 700 
9. J an welchen Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen 
keinen Theil haten. (Brausteuer). ... .. . . . .. . . . . . .. . ... . . . . . . .. 386 930 
Summel (Kapitel 1) 251 698 360 
la. II. Spielkartenstempel, 
1.525 
1216 000 
 
	        
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