Alphabetisches Register.
Immobillien: erkaufte werden nach bayer. Rechte unter
Anwesenden in fünf Jahren ersefsen
Lieferung ven Gegenständen, welche in jolche **i
werden. Handelsgerichtliche Kompetenz
Im Wobiienkouft: Hastung des Verkäufers wegen der
auf einer Parzelle des verkauften Gutes bastenden dinglichen
Losten. Exceptio non rite impleti cootractus.
Zurückkebaltung des Kaufschillinges .. 13
Ist die Aufnahme der Gutslasten in die notatielie Kaufsurkunde
nothwendig, damit nicht der Verkäufer einer
Entschädigungsklage ausgesetzt sei?
Einfluß des Irrtbums bei Ferr Teteree Beurkundung
eines solchen. Not.-Ges. A
Ein notariell verbriefter über Immobilien in
auch dann nichtig, wenn derselbe betüglic der Person
eines der Kontrahenten fümulirt ist
Ueber die Klagbarkeit des gleichzeitig mit einem Gutskaufe
notariell verlautbarten pactum de retroemendo
Inseln: Recht der Stadtgemeinde München auf die innerhalb
des Burgfriedens in der Isar sich bildenden
Juttion. authentische: rückwirkende Kraft 2 er
m K. 60 des Landtageabsch. vom 29. April 1869 zum
zert. 14 des Not.-Ges. gegebenen
Intervention: Natur und Bearündung der in der Errkution
angestellten Interventionsklagen
Ueber die burch solche geltend E z cuf den
ErlSs gerichtlich versteigerter Mobilien
Interzession f. Authentica si quas maulier.
Invaliden: Zuständigkeit zur Behandlung der Berlassenschaft
eines im Invalidenhause versterbenen
Irrtbum: Wirkung eines bei neterieI Frurrunban eines
ie unterlaufenen. Nichtigkei#
Isar s. Alluvionen. Fuhgres, Inseln.
3ersdier Person: die Gantmasse als lolhe betra
Ueber die jurifiische Versönlichreit der Gemeinden ...
JustizundVekwaltunqsfacheniKompetenz.
Grenzstreitigkeiten.
Kauts. Immobilienka uf.
Kaufleute s. Darlehen Schuldschein. Wirth.
Kaution f. Prozeßkosten
Kind er: Fählgkeit der noch in Gewalt und Vorsebung ihrer
Eltern r!s befindlichen zur Erwerbung eines Sondergutes
nach fränkischem Rechte
Vorzugerecht Fünkh in der vierten Prioritätsklasse. nebergang
auf Rechtenachfo
Kompensation: liquici cum iiquido nulla eompeiss
tio. Gemeines und bayerisches Recht ..