Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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dickerledigte  Pfarrei  Leonbronn,  Diocese  Brakenheim,  dem  Vicar  M.  Klin  9  von
Feblbach,  Didcese  Cannstact,  zu  verleihen.

Saulgau.  Se.  Königl.  Majest.  haben  demenigen  Innwohnern  zu  Bloschingen
  und  Heudorf,)  welche  durch  den  am  211  por.  Mon.  dort  statt  gehabten  Wolkenbruch
gelitten  haben)  ein  Geschenk  von  fünfhundert  Gulden  aus  Allerhöchst  Dero  Oomamen=Casse
  allerhuldreichst  zufließen  lassen,  und  zugleich  anzuordnen  geruher,  daß  die  Beschädigten
  von  den  betreffenden  herrschaftl.  Fruchtkästen  mit  Brod  und  Saatfrüchten,  wegen
ihren  Erlittenheiten  unterstuge  werden.  Mit  tiefer  Rührung  tragen  die  so  vaterlich  bedachten
  Unterthanen  die  Gefühle  ihres  Dankes  vor  den  Thron  dessen  der  allein  Königliche
  Gnade  vergelten  kann.  Den  8.  Jun.  1816.  Kön.  Oberamt.

Se.  Königl.  Majs.  haben  unterm  22ten  des  vor.  Mon.  denen  im  Febr.  v.  J.
durch  Brand  verunglukten  6  Bürgern  von  Römlinsdorf  ein  Geschenk  von  Dreihundert
  Gulden  zustellen  zu  lassen,  allerhuldvollest  geruhet,  wofür  diese  hocherfreut  ihren
allerehrerbietigsten  Dank  vor  den  Thron  ihres  allgürigsten  Landes-Vacers  legen.  Oberndorf,
  den  14.  Jun.  1876.  Königl.  Oberamt.

Bei  dem  herannahenden  Termin  zu  Berichtigung  der  Pränumeration  auf  das  Staatsund
  Regierungs-Blatt  für  das  zweite  Semester  1816.  werden  samtliche  Königl.  Beamtungen)
  welche  mit  dem  Einzug  beauftragt  sind,  nochmals  zu  pünktlicher  Einsendung  der
Gelder  an  die  unterzeichnete  Stelle  aufgefordert.  Stuttgart,  den  20.  Jun.  1816.

Königl.  Cassteramt  für  das  Staats;  und  Regierungsblatt.

 

 

Bebenhausen.  Bei  unterzeichneter  Beamtung  ist  ein  bedeutendes  Quantum  Dinkel  und  der
bisponible  Vorrath  an  Gersten,  vazüglich  guter  Qualttät  zum  successiven  Verkauf  allergnädigst  ausgesezt
worden,  worüber  nun  täglich  Käufe  abgeschlossen  werden  können.  Den  10.  Jun.  1816.  K.  Cameralamk.

Cankstatt.  Bei  dem  Camgalam  allhler  sind  Roggen  und  Dinkel  gegen  baare  Bzzablung  feil.
Den  13.  Jun.  1616.  K.  Cameralamt.

Gotteszell,  Juchthauß.  Die  unterzeichnete  Beamtung  ist  durch  ein  alletbochstes  Decret  der
Kdnigl.  Section  der  Commun-Verwaltung  vom  1.  ei  pr#es.  10ten  diß  allergnädigst  legitimirt,  die  in
der  hiesigen  Instituts=  Kirche  befindliche  nunmehr  entbehrlich  gewordene  Orgel  zum  Verkauf  auszusezen.
Diese  Orgel,  deren  unterer  Kasien  0  in  der  Länge,  und  27“  in  der  Breite  mußt,  ist  mit  6  Registern,
wovon  sich  2  derselben,  die  gröste  Otav  und  das  Prinzipal  neu  befinden,  mit  ganz  neuen  Zierathen
verseben,  und  überhaupt  das  ganze  Werk  so  beschaffen,  daß  man  zum  voraus  überzeugt  ist,  dag  jeder
Kaufslustige  mit  der  Solidität  und  dem  Tone  derselben  wird  zufrieden  senn  können.  Diese  Orgel  kann
täglich  in  Augenschein  genommen  werden,  und  haben  sich  deshalb  die  Liebhaber  bei  der  unterzeichneren.
Bcamtung  zu  melden.  Ucbrigers  wird  nech  bemerkt,  datg  der  Verkauf  auch  auf  zielerweise  Bezahlung
des  Kaufschillings  unter  bintänglicher  Sicherheitsleistung  statt  finde.  Den  12.  Jun.  1516.

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