258 Landwirtschaft und Volksernahrung.
Wenn der Landwirt unmittelbar an den Verbraucher absetzt, wird man auch ihm die Produzenten-Höôchstpreise
zubilligen müssen. Haher sind Kartoffelverkäufe, die eine Tonne
nicht übersteigen, nicht an die Produzenten-Höchstpreise gebunden. Nach dem Urteil der
Sachverständigen werden durch diese Begrenzung im allgemeinen die Fälle getroffen,
in denen der Landwirt seine Kartoffeln auf dem Markte feilbält oder unmittelbar an den
Abnehmer liefert. Für die Kartoffel-Höchstpreise ist das ganze Reich in vier Preisgebiete
geteilt und das Preisverhältnie der verschiedenen Gebiete etwa nach den Produktionskosten
abgestuft worden, die bei den Kartoffeln im wesentlichen von der Höhe der Arbeitelöhne
und der Güterpreise abbängen. Danchen mußte auch die Größe der Schweinehaltung
in den verschiedenen Bezirken berücksichtigt werden. Die Preieunterschiede zwischen den
verschledenen Gebieten finden ihre obere Grenze in den Verfrachtungskosten, auch dürfen
die Abweichungen zwischen benachbarten Gebieten nicht zu erheblich sein und sind deshalb
auf 2 Mark für die Tonne festgesetzt worden. Die Höchstpreise sind so bemessen, daß sie
auf der einen Seite in den Bezirken mit den niedrigsten Preisen keinen allzu starken Anreiz
bieten, die Kartoffeln zu verfüttern, und daß sie auf der anderen Seite in den Gebleten
mit den böchsten Preisen die Kartoffeln zu erschwinglichen Kosten der Bevölkerung verfügbar
machen.“
Für den Kleinhandel in Kartoffeln wurden später durch die einzelnen
Landesbehörden Höchstpreise verordnet, so für Groß-Berlin mit Geltung
vom 15. Dezember 1914 ab durch den Oberbefehlsbaber in den Marken.
Auch ein Berbot des Bundeosrates vom 22. Dezember, Kartoffelmehl
zur Herstellung von Seife zu verwenden, gehört in den Rahmen der
Bemühungen, das Haushalten mit der Kartoffel zu sichern.
In der Folgezeit wuchsen die Besorgnisse, daß die vorhandenen
Kartoffelvorräte sich als unzulänglich erweisen könnten, waraufbin zunächst
die Höchstpreise für Speisekartoffeln eine bedeutende Heraufsetzung
fanden, und zwar beim Verkauf durch den Produzenten auf 85 bis 96 Mark
für die Tonne.
Eleichzeitig wurde eine lebhafte Arbeit entfaltet zur Aufklärung über
den zweckmäßigen Anbau von Frühkartoffeln sowie zur Rutzung bisher
ungenutzter Böden für die Zwecke des Kartoffelanbaues überhaupt. In
Berlin wurde eine Genossenschaft für landwirtschaftliche Berwertung von
Baugelände gegründet, der von Gemeinde und Privatgrundbesitzern
mehrere tausend Morgen vorwiegend für Zwecke des Kartoffelanbaues
unentgeltlich überwiesen wurden, daneben für die Verwendung kleiner
Bodenflächen ein Kriegsausschuß Großberliner Laubenkolonisten mit über
12000 Nitgliedern.
Unterm 12. April 1915 erging eine Bekanntmachung des Bundesrates
über die Regelung des Verkehrs mit Kartoffeln, derzufolge beim
Reichsamt dee Innern eine Reichsstelle für Kartoffelversorgung geschaffen
wurde. Sie bestand aus einem Reichskommissar als Vorsitzendem und
mendestens zwei Mitgliedern. Ihr stand ein Beirat zur Seite, der sich aue
sechs Bertretern der Landwirtschaft und insgesamt sechs Vertretern der
Städte, des Handels und der Verbraucher zusammensetzte. Der Reichs-