260 Londwirsscheft und Volkeernäbrung.
wozu es besonders auch einer Aufklärung der statistischen Vertrauensmänner
und der weitesten landwirtschaftlichen Kreise über die hohe allgemeine
Bedeutung sachgemäßer Ourchführung dieser Arbeit bedarf.
Was die Biehbestände anbetrifft, so hatte eine Zählung der Schweine
erst am 2. Zuni 1914, wenigstens in Preußen, stattgefunden. Sie hatte
hier einen Bestand von rund 18 Millionen Schweinen ergeben, d. h. gegenüber
der Sommerzählung 1915 eine Zunahme um 16 Prozent. Ee waren
also nach dieser Richtung sehr reichliche Fleischbestände gesichert, aber auch
sehr zahlreiche Wettbewerber um knappe Futtermittel vorhanden. Hiermit
kommen wir wieder zu der Streitfrage: Sollte die Erhaltung des Viebbestandes
im Znteresse dauernder Sicherung der Fleischversorgung bevorzugt
werden oder aber eine durchgreifende Berminderung des Bieh--bestandes,
um bei Mangel eigentlicher Futtermittel die Verwendung zu
menschlicher Nahrung geeigneter Pflanzenprodukte für Futterzwecke zu
verhindern?
Der Bundeerat stellte sich anfänglich auf den Standpunkt, daß die
Biehbestände gegen unrationelle Schlachtungen zu bewahren wären, und
erließ am 19. Dezember eine Bekanntmachung, durch die die Landes--zentralbehörden
ermächtigt wurden, für das Schlachten von Schweinen
und Kälbern Beschränkungen anzuordnen. Llm 25. Januar 1915 dagegen
erging eine umgekehrt auf teilweises Einschlachten der Schweinebestände
abzielende Bekanntmachung des Bundeerates, die Städten und Landgemeinden
mit mehr als 5000 Einwohnern zur Pflicht machte, zur Versorgung
der Bevölkerung mit Fleisch einen Borrat von Dauerware zu beschaffen
und ihre Aufbewahrung sicherzustellen. Die zuständigen Behörden
sollten Umfang und Art des zu beschaffenden Bedarfs bestimmen.
Diese Bedarfedeckung hatte eine beträchtliche Verringerung der
Schweinebestände in verhältnismäßig kurzer Zeit zur Voraussetzung.
Das schnelle Einschlachten wurde auch erleichtert durch eine gleichzeitige
Bekanntmachung, nach der die im Fleischbeschaugesetz verordnete Untersuchung
vor der Schlachtung als während des Krieges entbehrlich bezeichnet
wurde, sofern nur die Untersuchung nach der Schlachtung durch Tierärzte
erfolgte.
Zu Beginn des Frühjahre wurden die
durch den preußischen Landwirtschaftsminister angewiesen, durch weitestgehende
Bereitstellung der Futtermittel der Staateforsten an der Erhaltung
der Schweinebestände mitzuarbeiten. Unterm 9. April 1915
wurden die Ergebnisse der preußischen Viehzählung vom 1. Dezember 1914
bekanntgegeben. Oanach stellten sich der BViehbestand Peußens und
seine Entwicklung seit der Viehzählung vom 1. Dezember 1913 wie
folgt:
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