Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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[32]  IV.  Daß  von  der  Leipziger  Kranken-,  Invaliden-  und  Lebens-Versiche—
rungs-Gesellschaft  „Gegenseitigkeit“  zu  Leipzig  Gustav  Hüttich  in  Weimar
zum  Hauptagenten  für  das  Großherzogthum  ernannt  worden  ist,  wird  hierdurch
zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Weimar,  am  26.  Februar  1879.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
br.  Schomburg.

(33)  V.  Mit  höchster  Genehmigung  verordnen  wir  unter  Aufhebung  der  Bekanntmachung
  des  vormaligen  Großherzoglichen  Ober-Consistoriums  zu  Weimar
vom  25.  Juli  1823  (Seite  163  des  Regierungs-Blattes  vom  Jahre  1823)
hierdurch,  daß  in  allen  Fällen,  in  welchen  Leichen  außerhalb  des  Sterbeortes
zur  Erde  bestattet  werden,  die  üblichen  Stolgebühren  an  einem  anderen  Orte,
als  an  dem  Orte  des  Begräbnisses  nur  insoweit  gefordert  werden  dürfen,  als
daselbst  eine  kirchliche  Handlung  auf  ausdrückliches  Verlangen  stattfindet.
Weimar,  den  26.  Februar  1879.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Großherzoglichen  Hauses  und  des  Kultus.
Stichling.

(341  VI.  Daß  die  Führung  des  Katasters  von  Obertrebra  der  Großherzoglichen
  Bezirkskatasterführung  in  Apolda  übertragen  worden  ist,  wird  hierdurch
  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Weimar,  1.  März  1879.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.
G.  Thon.

(35)  VII.  Daß  von  der  Direktion  der  Gesellschaft  zur  gegenseitigen  Hagelschädenvergütung
  zu  Leipzig  an  Stelle  des  Lotterie-Kollekteurs  Max  Treiber
hier,  bisherigen  Hauptagenten  derselben,

Gustav  Hüttich  zu  Weimar