Betrag
für das
Kaptitel. Titel. Ausgabe. Etatsjahr
1886/87.
Mark.
(6.) Übertrag 14 448 617
20. Zur Erweiterung von Festungsthoren und Thorbrücken im
Interesse des Verkehrs, deren Kosten dem Reichsfestungs-
baufonds nicht zur Last fallen (Artikel IV Absatz 2 des Gesetzes
vom 30. Mai 1873) 67 600
21/22. Zu Festungsanlagen und Einebnungsarbeiten, deren Kosten dem
Reichsfestungsbaufonds nicht zur Last fallen 1 500 000
23. Zu Erstattungen an den Bundesstaat Preußen an Entschädigungs-
renten, auf Grund des Gesetzes vom 25. Mai 1873 (Reichs-
Gesetzbl. S. 113). . . . . . . . . . . . . . .... .... .. ..... . ... 115 000
24. Zur Erweiterung der Artillerie-Schießplätze.. . . . .... .. . ... 3 000 000
Zu Kasernenbauten:
25/42. a) Preußen etc. 3 471 900
b) Sachsen . . . . . ... —
c) Württemberg . . . . . . . .. —
43. Zu Erstattungen auf aus Landesmitteln aufgewendete Kasernen-
bau etc. Kosten . . .. 165 000
—= 22 768 117
Summe V 41 511 588
7. 1/32. VI. Marineverwaltung ... . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . .. 9 701 900
8. VII. Reichs-Justizuerwaltuungagagg .. ... –
9. 1/3. VIII. Reichsschatzamt .. .......... . ..... . . . .. . . . ... 7 300 000
IX. Eisenbahnverwaltung.
10. 1/6. Außerordentlicher Etat 3 294 460
Summe IX .. 3 294 460
11. X. Fehlbetrag des Haushalts des Etatsjahres 1884/85,
vorbehaltlich der Berichtigung in Folge der Revision der Rechnungen
5 570 303