Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Dezember 29.) 187
beseitigt, die Höchstgrenze von 3.500 Einwohnern dagegen beibehalten. In
die Wahllisten ist auch das Lebensalter der Wahlberechtigten aufzunehmen.
Die Wahlhandlung wird um 7 Uhr (nach der Vorlage um 6 Uhr) nachmittags
geschlossen. Zur Sicherung des Wahlgeheimnisses sind die Stimmzettel
mit amtlich abgestempelten Umschlägen zu versehen und im Wahllokale
Wahlzellen bereit zu stellen, in denen der Wähler seinen Stimmzettel
unbeobachtet in den Umschlag legen kann. (Diese Vorschriften fehlten
in der Vorlage.) Die Bestimmungen über die Gültigkeit der Stimmzettel
sind entsprechend ergänzt. Diäten und zwar 10 Mark, erhalten auch die
in München wohnenden Abgeordneten. (Nach der Vorlage sollten diese
vom Diätenbezuge ausgeschlossen sein.)