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wie auch mit den Kategorien Erkenntnisse a priori. Mit anderen
Worten: An den Größen ist nur die Kontinuität dasjenige, was zur
empirischen Erkenntnis gehört und a priori erkannt werden kann.
Analogien der Erfahrung. Das Prinzip derselben ist: Erfahrung
ist nur durch die Vorstellung einer notwendigen Verknüpfung der Wahrnehmung
möglich. Erfahrung ist eine empirische Erkenntnis, die durch
Wahrnehmung ein Objekt bestimmt; sie ist also in diesem Sinne eine
Erweiterung der Wahrnehmung, die im Objekt derselben nicht enthalten
ist.
Die Analogien und Postulate können nur regulative Grundsätze
sein, da sie nur auf das Verhältnis des Daseins Bezug haben. Es ist
dieses so zu verstehen, daß, wenn bei ihnen ai:b—i ist, so geben sie
nicht x, sondern nur, daß das Verhältnis von c:x dasselbe ist als das
von a: b. Es ist noch zu bemerken, daß die Analogien wie alle Grundsätze
nur im empirischen und nicht im transzendentalen Verstandesgebrauch
allein Bedeutung und Gültigkeit haben.
Erste Analogie: Bei allem Wechsel der Erscheinungen beharrt
die Substanz und das Quantum derselben wird in der Natur weder
vermehrt noch vermindert. — Die Zeit, in der aller Wechsel der Erscheinungen
gedacht werden soll, wechselt nicht, da fie dasjenige ist, an
dem wir den Wechsel wahrnehmen. Die Zeit dann aber für sich nicht
wahrgenommen werden, folglich muß in den Gegenständen der Wahrnehmung
ein Substrat anzutreffen sein, welches als Korrelat der Zeit
diese überhaupt zur Vorstellung bringt. Dieses Substrat bringt uns
die Kontinuität der Zeit zur Vorstellung, infolgedessen muß das Substrat
selbst solche haben. Die Kontinuität ist aber das einzige Kriterium
für das Bleibende des Substrates und Substanz ist der Begriff dafür.
Was wechselt und uns den Gegenstand überhaupt zur Vorstellung
bringt, sind die Akzidenzen.
Zweite Analogie: Alle Veränderungen geschehen nach dem Gesetze
der Verknüpfung von Ursache und Wirkung. — Der Begriff Veränderung
setzt voraus, daß dasselbe Subjekt mit zwei entgegengesetzten Bestimmungen
als existierend, mithin als beharrend angesehen werden
kann. — Durch Wahrnehmung stelle ich in der Anschauung etwas als
nacheinander Folgendes fest und zwar ist diese Feststellung ein hypothetisches
Urteil. An dem Beharren der Substanz erkenne ich die
Kontinuität der Zeit und umgekehrt. Da die Zeit die Äußerung
meines inneren Sinnes ist, der von den Akzidenzen der Substanz, d. h.
von der Veränderung derselben erregt wird, so muß, wenn die Zeitabschnitte
unmittelbar zusammen hängen, auch, Grund und Folge unmittelbar
zusammen hängen. Dieses Urteil zu einem apodiktischen zu machen,