Full text : Banken und Bankpolitik

und  75  Nebenstellen  in  den  im  Reichsrat  vertretenen  Königreichen  und
Ländern,  sowie  33  Filialen  und  98  Nebenstellen  in  den  Ländern  der  ungarischen
  Krone,  zusammen  also  8ı  Bankanstalten  und  173  Nebenstellen.

3.  Die  Geschäfte  der  Österreichisch-ungarischen  Bank.
a)  Das  Notengeschäft.

Der  Notenumlauf  der  Bank  ist  unbegrenzt.  Seine  Höhe  richtet  sich
lediglich  nach  dem  vorhandenen  Deckungsmaterial.  Die  Bank  ist  nach
Art.  83  ihrer  Statuten  verpflichtet,  ihre  Noten  bei  den  Hauptanstalten  in
Wien  und  Budapest  sofort,  bei  ihren  Filialen,  soweit  es  deren  Barbestände
und  Geldbedürfnisse  gestatten,  gegen  gesetzliches  Metallgeld  österreichischer,
bezw.  ungarischer  Währung  einzulösen.  Nach  Art.  ırı  sind  die  Bestimmungen
  des  Art.  53  jedoch  solange  suspendiert,  als  der  Zwangskurs  der
Staatsnoten  nicht  in  beiden  Staatsgebieten  der  Monarchie  aufgehoben  ist.
Damit  die  Bank  diesen  Verpflichtungen  nachkommen  kann,  muß  der
Generalrat  für  ein  genügendes  Deckungsverhältnis  der  Noten  Sorge  tragen.
Art.  &4  des  Bankgesetzes  schreibt  vor,  daß  der  Gesamtbetrag  der  umlaufenden
  Noten  mindestens  zu  ?J,  durch  österreichische  oder  ungarische
Münzen,  durch  ausländische  Goldmünzen  oder  durch  Barrengold,  der  Rest,
zuzüglich  aller  sofort  fälligen  Verbindlichkeiten,  bankmäßig  gedeckt  sein  muß.

Zur  bankmäßigen  Bedeckung  dürfen  dienen:

a)  statutenmäßig  diskontierte  Wechsel  und  Effekten;

b)  statutenmäßig  beliehene  Edelınetalle,  Wertpapiere  und  Wechsel;

c)  statutenmäßig  eingelöste,  verfallene  Effekten  und  Kupons;

d)  Wechsel  auf  auswärtige  Plätze,  die  hinsichtlich  der  Laufzeit  und  der
Verpflichteten  den  gesetzlichen  Bestimmungen  entsprechen,  und  ferner
ausländische  Banknoten.

Machen  wir  dies  an  dem  auf  Seite  125/6  abgedruckten  Wochenausweise  klar:

Der  Banknotenumlauf,  der  metallisch  zu  zwei  Fünfteln  (40%)
zu  decken  war,  belief  sich  auf  .  20.0...  K  2028024  1Io

Der  Metallschatz  betrug  .  .  .  2  2.2.2.9».  1440  878  620

h.  71%,  des  zu  deckenden  Notenumlaufs.  -

Bankmäßig  waren  zu  decken:
der  Rest  des  Notenumlaufs  .  .  .  .  K  537  145490
und  die  sonst  fälligen  Verbindlichkeiten:
Giroguthaben,  sonstige  Guthaben  und
Forderungen  .  .  ur  177316676
Bankmäßig  zu  deckender  Gesamtbetrag  K  764  462  166