Reinigungs= Eid von Seite der Kl.
erbannt, und eventuell die End-Entscheidung
beigefügt. (5. December.)
In der Ationssache von dem O. A. Gerichte
Backnang zwischen dem Gastwirth
Rüthhard zu Murrhard, Bekl., Anten,
und dem Rechts-Praktikanten Wachter
zu Vacknang, Kl., Aten, Belohnung
für Prozesführung betreffend, wurde
das erstrichterliche Urtheil durch Erkenntniß
vom So. Obtober, insin. den
*5. November, unter Vergleichung der
Kosten abgeändert und der Kl. mit
seiner Klage abgewiesen. (9. December.)
In der Ationssache von dem O. A.Gerichte
Cannstadt zwischen dem Küfermeister
Alt Valthafar Schneider daselbst,
Luten, Anten, und der Wittwe
des verstorbenen Stadt-Raths Dürr
ebendaselbst, mit ihrem Kriegsvogte,
Mit-Lutin, Atin, die hälftige Bezahlung
einer Social-Schuld betreffend, wurde
vermöge Beschlusses vom 4. November,
ins. 6. December, das unter dem 17.
Obtober 1822 in der Stadt-Rath Därrschen
Gantsache eröffnete Locations-Urtheil
des Richters erster Instanz unter
Vergleichung der Kosten abgeändert.
(12. December.)
5. In der Ationssache von dem O.A.Gerichte
zu Stuttgart, als Remissions-Ot
S
—
Gerichte, zwischen der Stadt-Gemeinde
Eßlingen, Kl., Antin, und Johann
Andreas Schade daselbst, nun dessen
Hinterlassenschafto= und Gantmasse,
Bekl., Atin, Bürgschafts-Forderung
betreffend, wurde unter dem 16. Oktober,
ins. #4. December, das am 19. Februar
1820 eröffnete unterrichterliche
Erkenntniß unter Verurtheilung der
Antin in die Kosten der gegenwärtigen
Instanz bestaätigt. (v#&. December.)
. In der Ationssache von dem O.A. Gerichte
Weinsberg zwischen dem Schullehrer
Kuttruff zu Ellhofen, Luten, Anten,
und dem Verwalter des Consulent Kießling'ischen
Vermögens zu Heilbronn,
Wider, Mit-Luten, Aten, Vorzugsrecht
in dem Gaute des Lorenz Krumm
von Affaltrach betreffend, wurde vermmöge
Beschlusses vom o. Oktober, insin.
den : 4. November, die Berufung wegen
versäumter Rothfrist der Einreichung
der Beschwerdeschrift, unter Verurtheilung
des Anten in die Kosten dieser Instanz
für verlassen erkannt. (16. December.)
. In der Ationssache von dem O.A.Gerichte
Ludwigsburg zwischen der Wittwe
Dorothee Küsterer daselbst, unter Beistand
ihres Kriegsvogts, Lutin, Antin,
und der Gantmasse des Georg Chris