Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

(1XXTI  )

 

Tag.  Seite.  Paragraph.
M.

Militärleistungen  —  wem  die  Subrepartition  derselben  obliegt  17  Juli  91  fg.  15
—  Errichtung  von  besondern  Regulativen  über  deren  Vertheilung  92  fg.  16  u.  17
—  wie  bei  deren  Vertheilung  auf  NRittergüter  zu  verfahren  ist  -  -  18  —  20

Militärleistungscataster  —  deren  Aufstellung,  Pruͤfung  und  Aufbe—

wahrung....  17  Juli  89  1  u.  2
—  in  welcher  Weise  selbige  in  Stand  zu  halten  und  fortzuführen  sind  =  89,  92  3—12,  17
—  Aufführung  der  Nittergüter  in  einer  besondern  Abtheilung  derselben  n  92  18
Militärpersonen  und  Militäreffecten  —  Verpflichtung  der  Löbau-Zittauer
  Eisenbahngesellschaft  zu  deren  Fortschaffung  auf  der  Bahn  25  Juni  113  fg.  12
—  und  Militäreffecten  —  Verpflichtung  der  Chemnit-Riesaer  Eisenbahngesellschaft
  zu  deren  Fortschaffung  auf  der  Bahn  .  .  .  ..  1  Juli  148  fg.  11
—  vormalige,  —  in  welchen  Fällen  selbige  von  Entrichtung  der  Personalsteuer
  befreit  sinn..  ........  24  Dec.  315  14
Mobilien,  in  Privat-Feuerversicherungsanstalten  versicherte,  —  was  bei  deren
  Versetzung  in  andere  Localitäten  zu  beobachten  ist  ..  25  Juli  107  3
Mortification  der  verlorenen  ꝛc.  Actien,  Talons  und  Dividendenscheine  der
Löbau-Zittauer  Eisenbahngesellschaft  —  welches  Verfahren  dabei
stattfindet  ......  ....  .  10  Jan.  126  34
—  Juni
—  der  verlorenen  ꝛc.  Actien,  Talons  und  Dividendenscheine  der  Chemnitz-Riesaer
  Eisenbahngesellschaft  —  welches  Verfahren  dabei  stattfindet  7  April  160  fg.  34
1  Juli
Mortificationsverfahren  wegen  verlorener  oder  untergegangener  Actien,
Zins=  und  Dividendenscheine,  Pfand=  und  Depositenscheine  oder  Talons
  der  Leipziger  Bank  —  welche  Behörde  dabei  competent  ist  24  Febr  78
N.
Nachdruck  von  literarischen  Erzeugnissen  und  Werken  der  Kunst  —  anderweiter
  Bundesbeschluß  gegen  selbdrgen  16  Aug.  180  fg.
Regerhandel  —  Bundesbeschluß  über  dessen  Bestrafung  und  welche  Strafen
gegen  die  Uebertreter  desselben  in  hiesigen  Landen  verhängt  werden
sollen.  1s3  ug.  179  fg.

Reuschirgiswalde,  Ortschaft,  —  deren  Abtretung  an  das  Königreich  Sachsen  15  Juli  99

—  welchen  Behörden  dieselbe  in  Bezug  auf  Rechtspflege  und  Verwaltung
untergeordnet  worden  it  :  "  -

Nossen,  Amtsbezirk,  —  Aufschub  der  Niederjagd  dain  13  Aug.  144
—  Stadt,  —  Bestaͤtigung  einer  Sparcassenanstalt  fuͤr  selbige  und  deren  »

Umgegend  ...............  3  Oct.  260  fg.

Notare,  zu  Verpflichtungen  und  Einweisungen  der  Gerichtsverwalter  requi—

rirte,  —  welche  Instrumentszeugen  von  selbigen  zuzuziehen  sind  29  Oct.  245

—  deren  Verweisung  auf  die  gesetzlich  bestehenden  Vorschriften  in  Betreff
der  Vorladung  der  Gerichtsuntergebenen  ,  der  Einrichtung  der  Eidesformel
  und  des  Verfahrens  bei  Abnahme  des  Eides  .