Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1845. (11)

(XXII.  )

 

Portugal,  Koͤnigreich,  —  Abschluß  eines  Handelsvertrags  mit  selbigem.
Postregal  —  welche  Entschaͤdigung  die  Chemnitz-Riesaer  Eisenbahngesell—
schaft  für  den  Ausfall  in  den  Einkünften  desselben  zu  leisten  hat
welche  Entschädigung  die  Löbau-Zittauer  Eisenbahngesellschaft  für  den
Ausfall  in  den  Einkünften  desselben  zu  leisten  hat

Preis  des  Salzes,  s.  Salzrreise.
Privat-Feuerversicherungsanstalten,  .  Feuerversicherungsanstalten.
Protestantische  Kirche  —  deren  Aufrechthaltung

Protocolle,  von  verpflichteten  Accessisten  aufzunehmende,  —  welche  Erfordernisse
  dabei  in  Obacht  zu  nehmen  sind  ...  ..«.
Prüfung  der  Verlobten,  in  der  evangelischen  Kirche  übliche,  —  wenn  selbige
  vorzunehmen  ist
R.
Rechtscandidaten  —  Obliegenheit  der  Gerichtsbehoͤrden  in  Faͤllen,  wo

gegen  selbige  wegen  gemeiner  Vergehen  die  Untersuchung  einzuleiten

ist,  Anzeige  an  das  betreffende  Appellationsgericht  zu  erstatten

inwiefern  selbigen  die  Abwartung  gerichtlicher  Termine  in  Vollmacht

von  Sachwaltern  gestattet  ist

Rechtsconsulenten,  s.  Advocaten.

Rechtshülfe,  von  der  Koniglich  Sächsischen  und  Fürstlich  Reußischen  Regierung
  jüngerer  Linie  gegenseitig  zu  leistende.  —  Uebereinkunft  hier- 



 

uber
—  gegenseitig  zu  leistende,  —  Uebereinkunft  mit  der  Fürstlich  Reußischen
Regierung  alterer  Linie  hierüber  ·
Rechtspflege  —  inwieweit  die  Amtshauptleute
fuͤhren  haben..  ..  .  .  .  ....
Rechtssatz  des  Oberappellationsgerichts  in  Betreff  des  Erkenntnisses  uͤber  die
Folgen  des  Ungehorsams  wegen  des  Nichterscheinens  in  einem  Termine
Reclamationen  in  Gewerbe=  und  Personalsteuerangelegenheiten  —  Behörden
  und  Fristen  für  selbige

die  Aufsicht  über  selbige  zu

Recurs,  in  streitigen  Angelegenheiten  über  Vertheilung  oder  Verwaltung  der
den  Schönburgischen  Receßherrschaften  zugebilligten  jährlichen  Renten
wegen  Einführung  der  Salzregie  und  des  Stempelimposts  darin  ein-Fgewendeter,

  —  welche  Behörde  hierüber  zu  entscheiden  hat

Registraturen,  von  verpflichteten  Accessisten  aufzunehmende,  —  unter  wel-!s-kb

  chen  Voraussetzungen  selbige  nur  allein  Gültigkeit  erlangen  .

Reibzuͤndzeuge  —  welche  Vorsichtsmaaßregeln  bei  deren  Anfertigung,  Ver—

·  packung  und  Versendung  zu  beobachten  sind  ......

Reisepässe,  neue,  an  Ausländer  auszustellende,  —  welche  Behörden  zu  deren
  Ausstellung  befugt  sind  ..·........

Renten,  jahrliche,  wegen  Einführung  der  Salzregie  und  des  Stempelimposts
in  den  Schönburgischen  Receßherrschaften  bewilligte,  —  zu  welchem
Zwecke  selbige  von  den  Gemeinden  und  Ortstheilen  zu  verwenden  sind

 

Tag.
30  Jan.

1  Juli
25  Juni

17
19

Juli
Juli

7  Jan.

10  Juni

Mai
Juli

13

24

Juli
Oct.
Maͤrz
Aug.

Dec.

21  Oct.

T

Jan.
9  Fan.

15  März

21  Oct.

 

 

 

Seite.
27  fq.

148,  153  fq.

113,  118  fa.

97  fa.

23  fg.

82  fg.

71

105

 

 

Paragraph.

10

3  u.  4

63—  68
48  —51

10

6  —