Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Provinz  Pommern,  Negierungebczirk  Cöslin.

ter  Zins-Kupon  ·  ter  Serie

zu  der
Kreis-Obligation  des  Stolper  Kreises
übeer  Thaler  zu  vier  und  ein  halb

Liltl.  M.  ..  ..
Prozent  Zinsen
über  Thaler  ...  .  .  Silbergroschen.

Der  Inhaber  dieses  Zinskupons  empfaͤngt  gegen  dessen  Ruͤckgabe  in
der  Zeit  vom  .  .ten  .....  .  .  ...  bis  „resp.  vom  .  .ten  ....  .  .  .  ..
bis  .  ..............  ..  ..  und  spaͤterhin  die  Zinsen  der  vorbenannten  Kreis-Obligation
  fuͤr  das  Halbjahr  vom  ..  .  ..  .......  .  ..  is  ..  mit
(in  Buchstaben)  Thaler  ..  Silbergroschen  bei  der  Kreis-Kommu—-nalkasse
  zu  Stolp.

ten..  .  .  ..  18..

Stolp,  den  ..
Die  ständische  Kreis-Kommission  für  den  Chausseebau  des
Stolper  Kreises.

Dieser  Zinskupon  ist  unguͤltig,  wenn  dessen
Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren  nach  der
Fälligkeit,  vom  Schlusse  des  betreffenden  Halbjahres
  an  gerechnet,  erhoben  wird.

Provinz  Pommern,  Regierungebczirk  Cöslin.
Talon

zur
Kreis-Obligation  des  Stolper  Kreises.
Der  Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  zu  der  Obligation
  des  Stolper  Kreises
Litt.  8ber  Thaler  à  vier  und  ein  halb  Prozent  Zinsen
die  te  Serie  Zinskupons  für  die  fünf  Jahre  18.  bis  18.  bei  der
Kreis-Kommunalkasse  zu  Stolp.
18.

Stolp,  den  zrl  .  ..  ...
Die  ständische  Kreis-Kommission  für  den  Chausseebau  des
Stolper  Kreises.

(Nr.  4332.

(Xr.  4331—4332)