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Provinz Pommern, Negierungebczirk Cöslin.
ter Zins-Kupon · ter Serie
zu der
Kreis-Obligation des Stolper Kreises
übeer Thaler zu vier und ein halb
Liltl. M. .. ..
Prozent Zinsen
über Thaler ... . . Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe in
der Zeit vom . .ten ..... . . ... bis „resp. vom . .ten .... . . . ..
bis . .............. .. .. und spaͤterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation
fuͤr das Halbjahr vom .. . .. ....... . .. is .. mit
(in Buchstaben) Thaler .. Silbergroschen bei der Kreis-Kommu—-nalkasse
zu Stolp.
ten.. . . .. 18..
Stolp, den ..
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau des
Stolper Kreises.
Dieser Zinskupon ist unguͤltig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der
Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden Halbjahres
an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Pommern, Regierungebczirk Cöslin.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Stolper Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation
des Stolper Kreises
Litt. 8ber Thaler à vier und ein halb Prozent Zinsen
die te Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der
Kreis-Kommunalkasse zu Stolp.
18.
Stolp, den zrl . .. ...
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau des
Stolper Kreises.
(Nr. 4332.
(Xr. 4331—4332)