Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  erledigte,  nun  wieder  zu  besehende  Kanzlei-Direbtorsstelle
bei  dem  Königlichen  Geheimenrathe  haben  sich  in  vorschriftmäßig  verfaßten,  an  diese
oberste  Staatsbehdrde  gerichteten  Eingaben,  innerhalb  der  nächsten  vier  Wochen  zu
melden.  6

2)  Durch  Versehung  des  Oberförsters,  Grafen  v.  Mandelsloh  ist  das  in  der
ersten  Besoldungs-Classe  stehende  Forstamt  Freudenstadt  in  Erledigung  gekommen.
Die  Bewerber  um  dasselbe  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  der  Finanz-Kammer  in
Reutlingen  vorschriftmäáßig  zu  melden.

5)  Durch  die  Versehung  des  Försters  Schmid  ist  das  in  der  ersten  Besoldungs-Classe
  stehende  Revier  Freudenstadt  in  Erledigung  gekommen.  Die  Bewerber  um
dasselbe  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  der  Finanz-Kammer  des  Schwarzwald-Kreises
  vorschriftmäßig  zu  melden.

41)  Bei  der  Finanz-Kammer  für  den  Schwarzwald-Kreis  ist  die  Stelle  eines  normalmäßigen

  Kanzlei-Assisienten  erledigt.  Die  Bewerber  um  dieselbe  haben  sich  innerhalb
  vier  Wochen  bei  der  gedachten  Finanz-Kammer  vorschriftmäßig  zu  melden.
5)  Die  Vewerber  um  die  durch  Pensionirung  des  Holzverwalters,  Hofraths  Siebold,
  erledigte  Holzverwaltung  Stuttgart,  mit  welcher  die  Verwaltung  der  Filial-Holzgärten
  in  Neckarrems  und  Waiblingen  verbunden,  und  wofür  ein  Gehalt  an  Geld
und  Naturalien,  einschließlich  Hauszinses  von  1061  fl.  nebst  250  fl.  Kanzleikosten  verbunden
  ist,  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  der  Finanz-Kammer  des  Reckar-Kreises
  vorschristmäßig  zu  melden.

Am  24.  d.  M.  sind  die  Rechts-Erkenntnisse  vom  Monat  Juni  d.  J.  ausgegeben  worden.