Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1891. (25)

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Lau- Zollbetrag 
fende Benennung der Waare. Einheit. in Gold Tara. 
Nr. Piaster.  Hundertstel. 
LXVII. 
Papier- und Pappwaaren. 
1.   Briefkuverts, selbst mit untergeklebten Geweben, 
und Hefte 100 kg   66   -- 
2.   Komtor- und Copirbücher 〃 108   -- 
3.   Cigarettenpapier in kleinen Heften 〃 200 -- 
4. Spielkarten 〃 450 -- 
5.   Röhren aus Asphaltpaper    〃 48 -- 
6. Alle Waaren aus Papier, aus Pappe, aus Papier- 
maché, aus Steinpappmasse oder aus anderen Kisten und Fässer  16 %. 
ähnlichen Pappen, selbst in Verbindung mit Körbe 13 〃 
anderen Materialien, insofern sie nicht in Folge Ballen 6 〃 
dieser Verbindungen unter Gruppe Nr. IIC 
fallen, wie z. B. Hemdenkragen und Man- 
schetten, selbst mit einer Unterlage von Geweben, 
Albums und andere in den Gruppen Nr. LXX 
und IC nicht einbegriffene Buchbinderwaaren, 
Verzierungen, Rahmen und Maskken 〃 125 -- 
LXVIII. 
Rohe Felle. 
1. Rohe, grüne, trockene oder gesalzene Felle, be- 
haarte oder enthaarte, mit Ausnahme der in 
den Gruppen Nr. LXIX und LXXI aufgeführten Kisten und Fässer 12 %. 
Artikel 〃 40 --   Körbe 8 〃 
Ballen 3 〃 
LXIX. 
Leder. 
1. a)   Sohlleder und ähnliche lohgare, aber nicht 
gegerbte Leder 〃 140 -- 
2. b) Gegerbtes Sattler- und Geschirrleder, von Kisten und Fässer 19%. 
natürlicher Farbe, geschwärzt oder gelb; ge- Ballen 6 〃 
färbtes oder nicht gefärbtes Juchtenleder 〃 190 -- 
 
 
 
 
 
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