Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1891. (25)

 
 
 
 
 
Lau-   Zollbetrag 
fende Benennung der Waare. Einheit. in Gold Tara. 
Nr.  Hun- 
Piaster. dertstel. 
5. Fuchs          .    100 kg   400   -- 
6. Kalinski (tartarischer Zobel, mustela sibirica) 〃 1000 -- 
7. Luchs  〃 700 -- 
8. Luchskatze         〃 500 -- 
9. Wilde oder zahme Katze        〃 450   -- 
10.   Hase, Kaninchen, Iltis     〃 250   -- 
11. Wolf, Bär, Tiger, Löwe, Panther 〃 250 -- 
12. Andere nicht besonders benannte Thiere       〃 700 -- 
13.   Vollständig fertige Schafpelze, jedoch nicht mit 
Geweben überzogene      〃 300 -- 
14.   Pelze, Decken und Teppiche, gefütterte oder nicht 
gefütterte ,mit Besatz oder Ueberzug, zahlen den Kisten und Fässer   16 %. Körbe   13 〃 Ballen   6 〃 
für das Fell, aus dem sie gefertigt sind, zu 
entrichtenden Zollsatz mit einem Aufschlage von 
75 Prozent; sind diese Waaren aus den unter 
Nr. 4 (Marder u. s. w.) aufgeführten Fellen 
gefertigt, so zahlen sie 2000 Piaster für 100 kg, 
sind sie aus den unter Nr. 3 aufgeführten 
Fellen (Zobel u. s. w.) gefertigt, den auf das 
Fell gelegten Zollsatz ohne Aufschlag. 
15. Besätze, Mützen, Muffen und anderes gefüttertes 
oder nicht gefüttertes, mit Stoff überzogenes 
oder nicht überzogenes, mit Besatz versehenes 
oder nicht versehenes Pelzwerk       〃 1350 -- 
In den Fällen jedoch, in welchen die Felle, 
aus denen das Pelzwerk gefertigt ist, höher zu 
verzollen sind, wird dieser letztere Zoll erhoben. 
Wegen der Mützen, der Handschuhe, des 
Schuhwerks, die weder mit Pelz gefüttert, noch 
bedeckt, sondern blos mit Pelz besetzt sind, ist 
der Stoff, aus dem sie wesentlich bereitet sind, 
zu vergleichen. 
LXXII. 
Haare, Federn und Polstermaterialien. 
1.   Menschenhaare, nicht verarbeitete   〃 2 400 -- Kisten und Fässer   20 % 
2. Pferdehaare, aus dem Schweife, auch in Locken- Körbe   13 〃 Ballen   9 〃 
form gelegte, und Schweineborsten 〃 160 -- Säcke 3 〃 
 
Reichs. Gesetzbl. 1891. 
 
 
 
 

	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.