Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1891. (25)

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C. Technik. 
1. Kenntniß der gebräuchlichsten Schiffsdampfkessel und der einzelnen Theile 
derselben, sowie der Armatur (Speise- und Sicherheitsvorrichtungen). - Berech- 
nung der Größe und Leistungsfähigkeit der Kessel, Berechnung ihrer Rost- und 
Heizflächen. - Kenntniß der Behandlung der Kessel während der Fahrt im Fluß- 
wasser und Seewasser und während des Liegens unter Dampf unter besonderer 
Berücksichtigung von Kesseln mit hoher Dampfspannung für längere Fahrten in 
stark salzhaltigen Gewässern. - Kenntniß des Verhaltens beim Ueberkochen der 
Kessel. - Kenntniß des Einflusses des Wasserstandes auf die Sicherheit und den 
Betrieb der Kessel und der Maschine, Kenntniß der Nothwendigkeit des Aus- 
blasens, des Salzabblasens, sowie der Prüfung des Salzgehaltes des Kessel- 
wassers. - Kenntniß der Reinigung der Kessel und Beurtheilung des Zustandes 
derselben, sowie Ausführung von Reparaturen während der Fahrt. - Kenntniß 
der Instandhaltung der Kessel während des Aufliegens des Schiffes. 
2. Kenntniß der gebräuchlichsten Arten von Schiffsdampfmaschinen und 
ihrer einzelnen Theile, Zusammensetzung, Wirkung und Behandlung während der 
Fahrt, des Liegens unter Dampf und beim Ueberkochen der Kessel. - Kenntniß 
der Umsteuerungsapparate und deren Behandlung. - Kenntniß des Indikators, 
des Verfahrens, ihn zu befestigen, Kenntniß des Abnehmens von Diagrammen 
und Fähigkeit zur Beurtheilung derselben. - Kenntniß der Regulirung der 
Schieberbewegungen. - Beurtheilung des Zustandes der Maschinen und Aus- 
führung von Reparaturen während der Fahrt. 
3. Kenntniß der Treibapparate und Ausführung von Reparaturen an 
denselben. 
4. Kenntniß und Behandlung der Hülfsmaschinen auf Dampfschiffen und 
der Destillirapparate. 
5. Kenntniß der Dampflenzvorrichtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Dampf- 
beziehungsweise Warmwasser-Heizvorrichtungen, der Einrichtungen zur elektrischen 
Beleuchtung, zur Ventilation sowie zur Erzeugung von Eis und kalter Luft. 
6. Kenntniß der Heiz-, Schmier- und Verpackungsmaterialien. 
7. Kenntniß der Beaufsichtigung der Kohlenräume. 
* 8. Fähigkeit im Aufmessen, Skizziren und Zeichnen von Maschinentheilen 
und Kesseltheilen. 
* 9. Berechnung von Indikatordiagrammen. 
10. Kenntniß der gesetzlichen Bestimmungen über die Anlage, Prüfung 
und den Betrieb von Dampfkesseln. 

	        
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