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XXXVIC.
Dahmenit (ein Gemenge von salpetersaurem Ammonium, sal-
petersaurem Kali und Naphtalin), sowie Gemische aus Salpeter, Harz,
Naphtalin und rohen Theerölen unterliegen nachstehenden Bestimmungen:
1.
1#
Derartige Gemische sind in luftdicht verschlossene Blechbüchsen und letztere
in starke Holzkisten zu verpacken. Das Gewicht des Inhalts jeder Kiste
darf 50 Kilogramm nicht übersteigen.
Die Kisten müssen mit zwei starken Handhaben und mit einer den
Inhalt deutlich kennzeichnenden Aufschrift versehen sein.
(1) Jeder Sendung muß eine vom Fabrikanten und einem vereideten
Chemiker ausgestellte Bescheinigung über die Art des Gemisches und
über die Beachtung der Vorschriften unter 1 und 2 beigegeben werden.
(2) Eine gleiche Bescheinigung ist von dem Absender auf dem
Frachtbriefe unter amtlicher Beglaubigung der Unterschrift auszustellen.
XXXVII.
Fertige Patronen, und zwar:
—
—E
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Metallpatronen mit ausschließlich aus Metall erzeugten
Hülsen,
Patronen, deren Hülsen nur zum Theil aus Metall be—
stehen, und
Patronen mit Papierhülsen, die einzeln in gut verschlossene
Blechhülsen eingelegt sind,
werden unter folgenden Bedingungen befördert:
a) Bei den Metallpatronen müssen die Geschosse mit den Metallhülsen so
b)
fest verbunden sein, daß ein Ablösen derselben und Ausstreuen des
Pulvers nicht stattfinden kann. Patronen, deren Hülsen nur zum
Theil aus Metall bestehen, nämlich aus Pappe und einem metallenen
äußeren oder inneren Mantel hergestellt sind, müssen derart beschaffen
sein, daß die ganze Menge des Pulvers im metallenen Patronen—
untertheil durch einen Pfropfen oder Spiegel abgeschlossen ist, so zwar,
daß selbst beim Brechen der einzelnen Patronen oberhalb des Metall—
mantels ein Ausrinnen des Pulvers nicht stattfinden kann.
Die Patronen sind zunächst partienweise in Blechbehälter, Holzkistchen
oder in steife Kartons derart fest zu verpacken, daß ein Verschieben in den
Schachteln oder Kartons nicht eintreten kann. Die einzelnen Schachteln
oder Kartons sind sodann dicht neben- und übereinander in gut
gearbeitete feste Holzkisten von 25 bis 30 Millimeter Wandstärke zu ver—
packen, und etwa leer bleibende Räume mit Pappe odex Papierabfällen
oder trockenem Werg derart fest auszufüllen, daß ein Schlottern in der
Kiste während des Transportes ausgeschlossen ist.
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