Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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XXXVIC. 
Dahmenit (ein Gemenge von salpetersaurem Ammonium, sal- 
petersaurem Kali und Naphtalin), sowie Gemische aus Salpeter, Harz, 
Naphtalin und rohen Theerölen unterliegen nachstehenden Bestimmungen: 
1. 
1# 
Derartige Gemische sind in luftdicht verschlossene Blechbüchsen und letztere 
in starke Holzkisten zu verpacken. Das Gewicht des Inhalts jeder Kiste 
darf 50 Kilogramm nicht übersteigen. 
Die Kisten müssen mit zwei starken Handhaben und mit einer den 
Inhalt deutlich kennzeichnenden Aufschrift versehen sein. 
(1) Jeder Sendung muß eine vom Fabrikanten und einem vereideten 
Chemiker ausgestellte Bescheinigung über die Art des Gemisches und 
über die Beachtung der Vorschriften unter 1 und 2 beigegeben werden. 
(2) Eine gleiche Bescheinigung ist von dem Absender auf dem 
Frachtbriefe unter amtlicher Beglaubigung der Unterschrift auszustellen. 
XXXVII. 
Fertige Patronen, und zwar: 
— 
—E 
3 
Metallpatronen mit ausschließlich aus Metall erzeugten 
Hülsen, 
Patronen, deren Hülsen nur zum Theil aus Metall be— 
stehen, und 
Patronen mit Papierhülsen, die einzeln in gut verschlossene 
Blechhülsen eingelegt sind, 
werden unter folgenden Bedingungen befördert: 
a) Bei den Metallpatronen müssen die Geschosse mit den Metallhülsen so 
b) 
fest verbunden sein, daß ein Ablösen derselben und Ausstreuen des 
Pulvers nicht stattfinden kann. Patronen, deren Hülsen nur zum 
Theil aus Metall bestehen, nämlich aus Pappe und einem metallenen 
äußeren oder inneren Mantel hergestellt sind, müssen derart beschaffen 
sein, daß die ganze Menge des Pulvers im metallenen Patronen— 
untertheil durch einen Pfropfen oder Spiegel abgeschlossen ist, so zwar, 
daß selbst beim Brechen der einzelnen Patronen oberhalb des Metall— 
mantels ein Ausrinnen des Pulvers nicht stattfinden kann. 
Die Patronen sind zunächst partienweise in Blechbehälter, Holzkistchen 
oder in steife Kartons derart fest zu verpacken, daß ein Verschieben in den 
Schachteln oder Kartons nicht eintreten kann. Die einzelnen Schachteln 
oder Kartons sind sodann dicht neben- und übereinander in gut 
gearbeitete feste Holzkisten von 25 bis 30 Millimeter Wandstärke zu ver— 
packen, und etwa leer bleibende Räume mit Pappe odex Papierabfällen 
oder trockenem Werg derart fest auszufüllen, daß ein Schlottern in der 
Kiste während des Transportes ausgeschlossen ist. 
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