62 III. Theil:
ce. Anmeldung zum einjährigen Freiwilligendienst.
I. Zeit derselben.
352. Wenn nun einer die Prüfung bestanden oder eines von
den oben (334) angeführten Zeugnissen besitzt, auch die sonstigen
Erfordernisse (351) hat, wann kann er sich zum
einjährigen Freiwilligendienste melden?
Diese Anmeldung kann geschehen vom vollendeten 17. Lebensjahre
an bis zur Loosung des Jahrganges, welchem der Betheiligte
angehört.
353. Welches Jahr ist unter diesem Jahrgange zu
verstehen?
Dasjenige, in welchem der Betheiligte — wenn er nicht
freiwillig zugienge — nach den allgemeinen Gesetzesbestimmungen
loosen müßte und eingereiht würde, also in der Regel in dem
Jahr, in welchem er das 21. Lebensjahr zurücklegt (36).
354. Wenn nun einer z. B. in der Ausbildung zu einer wissenschaftlichen
oder künstlerischen Thätigkeit oder zu einem
höheren technischen Gewerbe begriffen ist, also auf Nachsuchen
erst in demjenigen Jahre, in welchem er das 24., falls
er Candidat der Medicin oder Thierheilkunde ist, das 25. Lebensjahr
vollendet (48. 40), zu loosen braucht und als einjähriger
Freiwilliger zugehen möchte; wann hat ein solcher
sich zu melden?
Vor der Loosung desjenigen Jahrganges, mit welchem er
in Folge der bezeichneten Verhältnisse zu loosen hätte.
355. Oder es ist einer Uübergangen worden, oder er ist Einwanderer
oder Rückwanderer und hat also die Loosung mitzumachen
später als in dem Jahre, da er 21 Jahre alt wird
(50—54) und möchte, um zwei Jahre an der Dienstzeit in der
activen Armee zu ersparen, als Einjährig-Freiwilliger zugehen;
wann hat der sich zu melden?
Vor der Loosung desjenigen Jahrganges, in dem er als
Uebergegangener, Einwanderer oder Rückwanderer zu loosen hätte.
356. Oder es hat einer, weil er Theologie studirt, oder als
Schulgehilfe die zeitweise Befreiung von der Wehrpflichterlangt,
oder weil er der Sohn einer Familie ist, die er durch
seine Arbeit ernährt und welche außerdem der Armenpflege
zur Last fiele (44. 46); es kann ein solcher sein Studium oder
seinen Beruf aufgeben oder jene Familie kann in gute Vermögensver
hältnisse gelangen und der frühere Theologe oder