Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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moͤglichen  Mißverstandes  bekannt  gemacht,  daß  die  in  dem  H.  Zk,  lit.  a  des  Zoll-Gesetzes
  bestimmte  Serafe  für  die  in  der  Nummer  3  bezeichneten  Fälle  nur  daun  Statt
finde,  wenn  die  zum  Eingang  verzollten  und  im  Lande  voch  von  keinem  Zoll=  oder
Accise-Amte  nach  F.  17  des  Zoll.  Gesetzes  conrrolirten  Waaren  ohne  specielle  zollamtliche
  Erlaubniß  und  Controlirung  vor  dem  Hause  eines  Kaufwamnes,  Wirthes  oder
jedes  andern  Privaten  mit  seinem  Vorwissen  abgeladen  werden.

Die  Behoͤrden,  welchen  die  Erkennung  von  Zollstrafen  zusteht,  daben  sich  hienach
  zu  achten.  *  6  «

Stuttgaktden4.Ndvensbkr18-7.  Varnbüler.

Dienft-Erledigungen.

)  Die  Bewerber  um  die  erlet##te  evangelische  Parrei  Schalkftetten,  Discese
Gelßlingen,  welche  in  dem  Mutterorte  zro,  und  in  dem  eine  halbe  Stunde  entfernten
  Filial  Waldhausen,  in  welchem  alle  Sonn=  und  Feierrage  gleichfalls  Gotrev.
dienste  gehalten  werden,  1#3  Kirchen-Senoffen  ##het  haben  sich  innerhatb  vier  Wochen
bei  dem  evangelischen  Coysistorium  vorschristmäßig  zu  melden.  Das  Sinkommen  ist
gegenwaͤrtlg  auf  742  fl.  nach  Etats-  und  679  fl.  nach  Com  petenz-Preisen  berechnet;
es  fallen  jedoch  nach  dem  Ableben  des  75jährigen  vorigen  Pfarrers  der  Pfarrei
weitere  155  fl.  zu.

:)  Durch  den  Tod  des  Försters  Bauder  ist  das  Revier  Bublbach  zweiter
Classe,  im  Forst  Freudenstadt,  mit  welchem  der  Genuß  einer  Pferds,Ration  verbunden
  isi,  in  Erlebigung  gekommen.

3)  Durch  die  Veförberung  des  Oberamte-Arztes  D.  Schöttle  ist  die  Stelle  eineg
Oberamts,  Arztes  zu  Oberndorf  in  Erledigung  gekemmen,  mit  welcher  der  Gehalt  zweiter
  Classe  von  350  fl.  und  ein  Schreib=  Materialien=  Aversum  von  100  fl.  aus  der  Staats,=Casse,
  neben  einer  Besoldung  von  too  fl.,  einem  Schreib-Materialien,  Arersum  von  rofl.
und  einer  Pferds-Ration  aus  der  Amts--Plege  verbunden  ist.  Dle  Vewerber  um  diese
Seelle  haben  innerhalb  vier  Wochen  ihre  Gesuche  vorschriftmähig  bei  der  Regierung
des  Schwarzwald-Kreises  einzureichen.