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Nummer
des zur Zeit des Zollsatz
Vertragsabschlusses giltigen allgemeinen Benennung der Gegenstände. für 100 kg
deutschen
Zolltarifs. Mark.
Noch:
19. diese Waaren, insoweit sie nicht unter Nr. 20
fallen . . . . .. 60
20. Kurze Waaren, Quincaillerien etc.;
aus a) Gold, gewalzt, mindestens 1 Millimeter dick, und
Golddraht, mindestens 2 Millimeter dick. 100
c) 3. Waaren aus Gespinnsten von Baumwolle, Leinen,
Seide, Wolle oder anderen Thierhaaren, welche
mit animalischen oder vegetabilischen Schnitzstoffen,
unedlen Metallen, Glas, Guttapercha, Kautschuck,
Leder, Ledertuch, Papier, Pappe, Steinen, Stroh-
oder Thonwaaren verbunden und nicht besonders
tarifirt sind . . . . . .. 120
d) Taschenuhren, Werke und Gehäuse zu solchen: 1 Stück
1. Taschenuhren in goldenen Gehäusen 0,80
2. Taschenuhren in silbernen Gehäusen, auch ver-
goldeten, oder mit vergoldeten oder plattirten
Rändern, Bügeln oder Knöpfen 0),60
Werke ohne Gehäuse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . O,0
3. Taschenuhren in Gehäusen aus anderen Metallen 0%
4. goldene Gehäuse ohne Werk .. . . . . . . . . . . . .. O,a0
5. andere Gehäuse ohne Werk 00
21.— Leder und Lederwaaren: 100 kg
aus b) Sohlleder. 30
aus c) Treibriemen, lederne . . . . . . .. 45
e) Handschuhe ... .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 100
22. Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren 2c.:
. i) Stickeren . . . . . . .. 150
k) Zwirnspitzen . ... 600
24. Literarische und Kunstgegenstände:
a) Papier, beschriebenes (Akten und Manustripte); Bücher
in allen Sprachen, Kupferstiche, Stiche anderer Art,
sowie Holzschnitte; Lithographien und Photographien;
frei
geographische und Seekarten; Musikalien . . ..