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Kreisamte zu Tennstädt verwalteten Ortschaften und Gerechtsamen, endlich
die Hoheits= und Lehnsrechte über die Grafschaft Stolberg und das
Amt Walter-Nienburg.
2. Regierung in Nieder-Sachsen zu Magdeburg.
Enthält das Herzogthum Magdeburg mit dem einverleibten Ziesarschen
Kreise, doch ohne den Saal= und Luckenwalder-Kreis, die Altmark
nebst dem eingeschlossenen Amte Klötze, und dem vormals
Lauenburgschen Amte Neuhaus, Halberstadt mit den Herrschaften Derenberg
und Haßerode, Quedlinburg, das Amt Elbingerode, die Hoheits=
und sonstigen Rechte über die Grafschaft Wernigerode und die
Herrschaft Schauen; die Grafschaften Barby und Gommern mit Elbenau,
doch ohne Walter-Nienburg.
3. Regierung in Thüringen zu Erfurth.
Enthält Stadt und Gebiet Erfurth, nebst dessen Dependenzen, die Hennebergschen
Aemter Schleußingen, Suhla, Kühndorf und Breshausen,
die Thüringschen Aemter Weißensee und Langensalza, nebst den von dem
Kreisamte Tennstädt verwalteten Ortschaften und Gerechtsamen; das
Eichsfeld mit seinen Dependenzen, den eingeschlossenen Dörfern Rüdigershagen
und Gänseteich, Hohenstein, die Stadte Nordhausen und
Mühlhausen mit ihren Gebieten. « *
E. Militair-Abtheilung Niederrhein Westphalen.
II. Provinz Westphalen.
4. Regierung im Münsterlande zu Münster.=Enthält
alle zum vormaligen Bisthum Munster und Kappenberg gehörige
Besitzungen und Gerechksame, welche unter preußischer Hoheit. stehen,
namentlich die Besitzungen der Fürsten von Salm-Salm und Salm-Kyrburg,
der Rhein= und Wildgrafen, der Herzoge von Croy und Looz
Corswaren, in so fern letztere nicht Hannoverisch geworden sind, der
Grafschaft Bentheim) Steinfurth, der Herrschaften Anhalt, Gronau
und Gehmen; die Grafschaft Tecklenburg nebst der oberen Grafschaft
Lingen; die Landeshoheit über die Grafschaft Reklinghausen.
2. Regierung im Weserlande zu Minden.
Enthält das Fürstenthum Minden, die Grafschaft Ravensberg und die
Fürsienthümer Paderborn und Corvey, das Amt Reckeberg, die preuhischen
Hoheits= und sonstigen Gerechtsamc über die Grafschaft Nittberg,
die Herrschaften Rhede und Gütersloh, desgleichen in Lippstadt
zund in Rücksicht aller vor dem Kriege von 1800. bestandenen Verhältnisse
mit dem Haufe Lippe.
3. Re-