Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

506.

 

Gegenstand  der  Sportel.  Sportel-Betrag.

 

(Dienst-Anstellungen)  fl.  kr.
Diener  und  Aufwärter  bei  den  höheren  Behhdrden
und  den  Bezirks-Aemtern:

bei  einem  Gehalte  von  400#  fl.  und  darübrrer  15  —
—  —  —  Zoosfl.  und  daruͤber  .  ..  10  —
—  —  —  2oo  fl.  und  darunter  5  —

Dienst-Anstellungs-Bestätigungen:
I.  Oberamts-Körperschafts=  und  Gemeinde-Diener.

1)  Gesundheits-Beamte:
Aerzte  für  die  innere  Heilkunde,  Wundärzte,  Hebärzte
und  Thierärzte,  haben  von  dem  Gehalte,  welchen  sie  von
einer  oder  mehreren  Körperschafts=  oder  Gemeinde-Cas
sen  als  Besoldung  oder  unter  dem  Namen  von  Wartgeld,
  sey  es  an  Geld,  Naturalien  oder  Gütergenuß,
beziehen,  bei  der  Anstellung  zu  bennhien

je  von  100  fl.  .  15  —

Vei  der  Ve  füörderung  auf  eine  andere  Stelle,  vons.
dem  Mehrbetrage  ihres  neuen,  aus  Gemeinde-  oder
Korperschafts-  Lassen  fließenden  Gchaltee,

je  von  loo  fl.  .  ....  15  —

2)  Verwaltungs-Beamte:

Oberamts-Pfleger,  Stiftungs-Pfleger,  Theilrechner,
Orts-Vorsteher,  Waldmeister,  Rathsschreiber,  Stadtoder
  Gemeinde-Pfleger,  Steuer-Einbringer,  sofern  die
Anstellung  bleibend  ist,  wenn  ihr  jährliches  Dienst=Einkommen,

  (zu  welchem  die  Accidentien  mit  Aya##l  .

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