Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1893. (27)

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daselbst; dagegen mit Ausschluß der Dalmatiner Staatsbahn 
mit den Linien: 
a. Spalato—Siveric-Knin. 
b. Perkovic— Slivno—Sebenico. 
dann der Kolomeaer Lokalbahnen: 
c. Kolomea—Sloboda rungurska nebst Abzweigung. 
d. Nadwornianski przedmiescie Szeparowce-Kniazdwör. 
und endlich der Flügelbahnen: 
e. Podleze-Niepolomice. 
f. Lititz-Nürschan. 
g. Wama-Russ. Moldawitza.“ 
b. Die unter Nr. 8 aufgeführte, in die Verwaltung der K. K. öster- 
reichischen Staatsbahnen übergegangene „Galizische Carl Ludwigs- 
Bahn“ ist zu streichen. 
c. Nummer 16 hat in Folge der Eröffnung der nachstehend unter i 
und k aufgeführten Linien wie folgt zu lauten: 
016. K. K. Südbahngesellschaft (österreichische Linien) mit Aus- 
schluß der schmalspurigen Lokalbahnen: 
h. Mödling—Hinterbrühl nächst Wien (mit elektrischem 
Betriebe). 
i. Preding—Wieselsdorf—Stainz. 
k. Pöltschach—Gonobitz.“ 
2. Unter „Rußland. B. Bahnstrecken, welche sich im Betriebe oder 
Mitbetriebe auswärtiger Verwaltungen befinden. II. Oester- 
reichischer Verwaltungen.“ sind im Eingange der Nummern 54 
und 55 die Worte „Die von der Galizischen Carl- Ludwigs-Bahn“ 
zu ersetzen durch: „Die von der K. K. General-Direktion der öster- 
reichischen Staatsbahnen“. 
Berlin, den 25. Mai 1893. 
Der Reichskanzler. 
Graf von Caprivi. 
  
  
.□ —— — 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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